Hallo Baxter,
grundsätzlich ist das Beförderungspapier formlos. Es können auch andere Formulare als Beförderungspapier verwendet werden, vorausgesetzt die nach ADR geforderten Angaben sind darin enthalten. Beispiele für ein gefahrgutrechtliches Beförderungspapier gemäß ADR wären:
Für grenzüberschreitende Beförderungen ist ein englisches Beförderungspapier prinzipiell nicht erforderlich, außer Du versendet aus Malta, dem Vereinigten Königreich oder Irland, da es sich dann um die amtliche Sprache im Versandland handelt. Angaben im Beförderungspapier in deutscher oder französischer Sprache gelten als gleichwertig (Abs. 5.4.1.4.1 ADR).
Schöne Grüße.