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Nägel und Schrauben im Container #18012 16.12.2013 08:51
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Udo Freitag Offline OP
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Guten Morgen aus Hamburg,

wo steht geschrieben, dass die Verwendung von Nägeln und Schrauben zur Fixierung von Keilen oder Balken (Ladungssicherung) im Containerboden) grundsätzlich verboten ist? Ich habe diesbezüglich nichts finden können. Lediglich den Hinweis, dass diese Variante bei schweren Gütern nicht zu empfehlen sei, da u.a. die Bodenstärke bei Standardcontainern lediglich 25-30 mm beträgt und somit nicht halten würde.

Gruß

Udo

Re: Nägel und Schrauben im Container [Re: Udo Freitag] #18013 16.12.2013 12:29
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Udo,

im Entwurf des neuen CTU-Code of Practice (Informal document EG GPC No. 3 (2013)) vom 29.10.2013 heißt es: «Nailing to the floor should not be done unless agreed with the CTU supplier.»

Schöne Grüße.

Re: Nägel und Schrauben im Container [Re: King_Louie_21] #18014 18.12.2013 13:59
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo King_Louie_21,

danke für die Quelle. Im zukünftigen "code of practice" lese ich auch kein generelles Verbot heraus. Dies scheint auch in anderen Vorschriften so nicht zu stehen. Unter gewissen Voraussetzungen ist das "Nageln" wohl erlaubt. Die entsprechende VDI 2700 Richtlinie, ist leider im Netz nicht einsehbar.

Gruß

Udo

Re: Nägel und Schrauben im Container [Re: Udo Freitag] #18015 20.12.2013 18:13
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Kalle Svensson Offline
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Hallo Udo + Mitstreiter,

die VDI 2700 verlangen für eine wirksame Nagelung eine Eindrigtiefe von 4cm; und auch weitere Faktoren für eine sinnvolle Nagelung. Diese Eindrigtiefe ist bei einem herkömmlichen Containerboden nicht gegeben, da die Materialstärke des Bodens darunter liegt. Abgesehen davon sind manche Bodenmaterialien für eine Nagelung nicht geeignet. Es gibt zudem Containereigner, die gegen solche Beschädigungen des Bodens allergisch, mit Reparaturforderungen, reagieren.


Gruß Kalle




"Es gibt Nichts, was man nicht hinterfragen sollte"
Re: Nägel und Schrauben im Container [Re: Udo Freitag] #18016 22.12.2013 18:06
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King_Louie_21 Offline
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Die entsprechende VDI 2700 Richtlinie, ist leider im Netz nicht einsehbar.

Hallo Udo,

Die VDI 2700 befasst sich mit der Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen, wäre also für Container nur bedingt zutreffend. Wenn der Container im Seetransport eingesetzt werden soll, dann sind die möglichen Belastungen höher als beim Straßen- oder Bahntransport.

In Abschnitt 4.1.5 des Blatts 3.2 der VDI 2700 heißt es: "Festlegehölzer, Holzkeile und Holzkonstruktionen können, wenn sie z.B. durch Vernageln auf einem nagelfähigen Fahrzeugboden fixiert werden, Ladungen ausreichend gegen Bewegung sichern. Für das richtige Vernageln von Holzkeilen und Festlegehölzern sind die Bestimmungen der Richtlinie VDI 2700 zu beachten."

Schöne Grüße.

Re: Nägel und Schrauben im Container [Re: King_Louie_21] #18017 24.12.2013 14:59
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo King_Louie_21,

die CTU-Packrichtlinie ist diesbezüglich nicht wirklich aussagekräftig. Wer will und kann eine "Nagelung" Im Container nach VDI 2700 bemängeln?

Wünsche schöne und besinnliche Weihnachten.

Gruß

Udo

Re: Nägel und Schrauben im Container [Re: Udo Freitag] #18018 27.12.2013 07:09
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King_Louie_21 Offline
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die CTU-Packrichtlinie ist diesbezüglich nicht wirklich aussagekräftig.

Hallo Udo,

vielleicht sind in diesem Zusammenhang folgende Fachinformationen interessant, die sich aussagekräftiger als die CTU-Packrichtlinien mit genagelten Sicherungen befassen, und die anders als die VDI 2700 frei zugänglich sind:Wenn Holzkeile verwendet werden sollen, dann ist darauf zu achten, dass die Keile richtig geschnitten sind und nicht ins Hirnholz genagelt wird, da ansonsten 50% des Widerstandswerts verloren gehen kann. Das GDV-Containerhandbuch bestätigt dabei den bereits von Kalle Svensson weiter oben gegeben Hinweis, wonach die die geforderte Standard-Eindringtiefe der Nägel aufgrund ungenügender Materialstärke des Containerbodens meist nicht erreicht werden kann. Werden kleinere/dünnere Nägel (z.B. 130er Nägel) trotzdem in Containerböden von ca. 2-3 cm Stärke genagelt, dann ist gemäß GDV-Ladungssicherungshandbuch von einer Einsatzfestigkeit von lediglich 100 daN pro Nagel auszugehen. Dies ist lediglich ein Viertel der unter standardmäßigen Bedingungen möglichen Einsatzfestigkeit von 400 daN pro Nagel.

Der Verlader kann sich auch an den UIC-Verladerichtlinien orientieren, denn gemäß Band 1, Ziffer 1.4 sowie Band 2, Ziffer 9.0 sind diese Richtlinien sinngemäß auch innerhalb einer intermodalen Ladeeinheit (Container) anzuwenden. Die Sicherung durch Festlegehölzer, Führungshölzer oder Keile wird in Band 1, Ziffer 5.4.3 allgemein beschrieben. In Band 2 sind dann güterbezogene Anwendungen aufgeführt.

Grundsätzlich würde ich die Anforderungen an die Ladungssicherung verkehrsträgerspezifisch beurteilen. Im Falle intermodaler Beförderungsvorgänge wären gegebenenfalls auch besondere Belastungen beim Umschlag und für die Verkehrsträger des Vor-/Nachlaufs zu berücksichtigen. In der Tabelle zu Abschnitt 1.7 der von Dir bereits erwähnten CTU-Packrichtlinien werden die verschiedenen Beschleunigungen genannt, die verkehrsträgerspezifisch auf die Ladung einwirken können.

Schöne Grüße.

Re: Nägel und Schrauben im Container [Re: Udo Freitag] #18019 29.01.2014 04:27
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Udo,

mittlerweile sind die Beratungen zum CTU-Code of Practice abgeschlossen und die Endfassung, die voraussichtlich im Februar verabschiedet werden soll, liegt vor. Deswegen ist der CTU-Code of Practice aber trotzdem erst dann verbindlich, wenn er in den entsprechenden Gefahrgut-Regelwerken (ARD/RID/ADN bzw. IMDG-Code) genannt wird; bis dahin vergehen noch ein paar Jahre.

Zum Nageln von Kanthölzern und Keilen gibt es eine interessante Aussage in Annex 7, Ziffer 2.3.5 des CTU-Code of Practice. Das Nageln in den Boden eines geschlossenen Containers ist demnach nicht empfehlenswert. Wörtlich heißt es: «Wooden floors of closed CTUs are generally not suitable for nailing. Nailing to the softwood flooring of flatracks or platforms and open CTUs may be acceptable with the consent of the CTU operator.»

Frundstelle: IMO/ILO/UNECE Code of Practice for Packing of Cargo Transport Units (CTU Code)

Schöne Grüße.


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