die CTU-Packrichtlinie ist diesbezüglich nicht wirklich aussagekräftig.
Hallo Udo,
vielleicht sind in diesem Zusammenhang folgende Fachinformationen interessant, die sich aussagekräftiger als die CTU-Packrichtlinien mit genagelten Sicherungen befassen, und die anders als die VDI 2700 frei zugänglich sind:
Wenn Holzkeile verwendet werden sollen, dann ist darauf zu achten, dass die Keile richtig geschnitten sind und nicht ins Hirnholz genagelt wird, da ansonsten 50% des Widerstandswerts verloren gehen kann. Das
GDV-Containerhandbuch bestätigt dabei den bereits von Kalle Svensson weiter oben gegeben Hinweis, wonach die die geforderte Standard-Eindringtiefe der Nägel aufgrund ungenügender Materialstärke des Containerbodens meist nicht erreicht werden kann. Werden kleinere/dünnere Nägel (z.B. 130er Nägel) trotzdem in Containerböden von ca. 2-3 cm Stärke genagelt, dann ist gemäß
GDV-Ladungssicherungshandbuch von einer Einsatzfestigkeit von lediglich 100 daN pro Nagel auszugehen. Dies ist lediglich ein Viertel der unter standardmäßigen Bedingungen möglichen Einsatzfestigkeit von 400 daN pro Nagel.
Der Verlader kann sich auch an den
UIC-Verladerichtlinien orientieren, denn gemäß Band 1, Ziffer 1.4 sowie Band 2, Ziffer 9.0 sind diese Richtlinien sinngemäß auch innerhalb einer intermodalen Ladeeinheit (Container) anzuwenden. Die Sicherung durch Festlegehölzer, Führungshölzer oder Keile wird in Band 1, Ziffer 5.4.3 allgemein beschrieben. In Band 2 sind dann güterbezogene Anwendungen aufgeführt.
Grundsätzlich würde ich die Anforderungen an die Ladungssicherung verkehrsträgerspezifisch beurteilen. Im Falle intermodaler Beförderungsvorgänge wären gegebenenfalls auch besondere Belastungen beim Umschlag und für die Verkehrsträger des Vor-/Nachlaufs zu berücksichtigen. In der
Tabelle zu Abschnitt 1.7 der von Dir bereits erwähnten CTU-Packrichtlinien werden die verschiedenen Beschleunigungen genannt, die verkehrsträgerspezifisch auf die Ladung einwirken können.
Schöne Grüße.