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Gefahrgutbeauftragter für Entlader zwingend? #18034 17.12.2013 14:19
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Schüle GU Offline OP
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Hallo zusammen,
es stellt sich mir die Frage ob ein Unternehmen das Chemikalien lediglich empfängt und dabei auch entlädt (bzw. Tanks befüllt) einen GB bestellen muss. Das Problem ist dass die Galvanik mit > 50 to. Gefahrgütern beliefert wird (sonst wäre ja evtl. noch Erfülllung betrieblicher Aufgaben möglich?). Keine 1.1.3.6 oder 3.4.6 Transporte sondern Tankware, IBCs etc.
So wie ich das sehe muss nun auich so ein Unternehmen einen GB bestellen, oder?
Was ist Eure Erfahrung?
Danke!

Re: Gefahrgutbeauftragter für Entlader zwingend? [Re: Schüle GU] #18035 17.12.2013 16:41
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Gandalf Offline
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Hallo Schüle GU,
wenn ihr tatsächlich die Rolle des Entladers innehabt und es mehr als 50 t/a sind, dann muss wohl ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden. Aber seid ihr denn tatsächlich der Entlader, oder macht das vielleicht der Fahrer des Fahrzeugs selbsständig?
Gruß Gandalf

Re: Gefahrgutbeauftragter für Entlader zwingend? [Re: Schüle GU] #18036 17.12.2013 17:12
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Gerald Offline
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Hallo Schüle GU,

Sieh mal in der RSEB nach, da steht:

Zu § 3 Bestellung von Gefahrgutbeauftragten

Ziffer 3/1 "Auf Grund der Differenzierung der Pflichten zwischen Empfänger und Entlader im ADR/ RID/ADN, die in der GGVSEB konkret umgesetzt sind, müssen Unternehmen, denen Pflichten als Entlader (§ 3 Absatz 1 der GbV) zugewiesen sind, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen."

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 17.12.2013 17:14.
Re: Gefahrgutbeauftragter für Entlader zwingend? [Re: Gerald] #18037 18.12.2013 08:55
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G. Homann Offline
Großmeister
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Großmeister
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325
Hallo zusammen,

diese Problematik wurde im Rahmen des Gefahrgutforum Rhein Mosel am 12.06.2013 durch einen Vertreter des zuständigen Ministeriums RLP thematisiert. Nachzulesen unter

IHK Koblenz

Downloads/Referat Holzhäuser/Folie 9

Gruß aus Koblenz
Günther Homann


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