Eine beauftragte Person sollte zu Auskunftszwecken immer vor Ort sein, allerdings gibt es keinerlei Vorschrift die dieses genau beschreibt. Wenn man sich jetzt mal die "Praxis" anschaut, so reicht es völlig aus, wenn für die Überwachungsinstanzen ein Ansprechpartner genannt wird, der dann vor Ort ist, wenn es auch die Behörden sind.