Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
"Externe" beauftragte Personen #177 14.06.2002 09:37
A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A
Kann man "externe" beauftragte Personen bestellen, die für mehrere Filialen zuständig sind, oder muß eine "beauftragte Person" immer vor Ort sein?

Re: "Externe" beauftragte Personen #178 14.06.2002 12:16
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Willi_Pape Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Hallo Kevin,
<br>wenn Ihr Unternehmen mehrere Filialen hat, dann ich doch sicher in jeder Filiale ein Filialleiter. Dieser wäre dann automatisch auf Grund seiner Stellung beauftragte Person. Der Begriff beauftragte Person kommt aus dem § 9 OWiG und kennt 2 Arten der Beauftragung.
<br>1. Beauftragung auf Grund der Stellung. Das bedeutet das jeder der einen Betrieb im Auftrag des Unternehmers in eigenverantwortung leitet beauftragte Person ist.
<br>2. Beauftragte auf Grund einer Ernennung. Dieser Personenkreis muß schriftlich ernannt werden.
<br>
<br>


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: "Externe" beauftragte Personen #179 14.06.2002 23:07
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 85
AvDeventer Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 85
Eine beauftragte Person sollte zu Auskunftszwecken immer vor Ort sein, allerdings gibt es keinerlei Vorschrift die dieses genau beschreibt. Wenn man sich jetzt mal die "Praxis" anschaut, so reicht es völlig aus, wenn für die Überwachungsinstanzen ein Ansprechpartner genannt wird, der dann vor Ort ist, wenn es auch die Behörden sind.

Re: "Externe" beauftragte Personen [Re: AvDeventer] #180 15.06.2002 10:27
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Willi_Pape Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Hallo Kevin,
<br>die Person sollte nixht nur vor ort sein Wenn Behörden da sind (die brauch er nicht kontrollieren).


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: "Externe" beauftragte Personen #181 15.06.2002 12:09
A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A
Hallo Kevin,
<br>m. E. kann auch ein externer Berater eine "beauftragte Person" nach der GBV i. v. m. § 9 OWiG ( Abs. 2 - sonstige Beauftragte) sein. Bei Behördenkontakten ist in einer Filiale ja immer noch der qua Funktion "Beauftragte" nach § 9 OWiG (1) da.
<br>
<br>Beauftragte nach § 9 OWiG (1) stehen in der Linienfunktion. Dies können sein: Filial-, Abteilungsleiter oder Meister.
<br>Beauftragte nach § 9 OWiG (2) also andere als oben genannt müssen ausdrücklich mündlich oder schriftlich beauftragt sein und nach der GbV geschult werden.
<br>
<br>Mit freundlichen Grüßen
<br>Peter Danger


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Unfälle mit Spraydosen
von M.A.T. - 29.08.2025 13:52
5.2.1.8.1
von M.A.T. - 29.08.2025 12:43
Online-Seminar:Lithi
um-/Natrium-Ionen-Ba
tterien

von Simone Krismayr - 27.08.2025 13:27
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3