Lichtmaschine für eine ADR-Zugmaschine
#18130
15.01.2014 16:18
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Lichtmaschine
OP
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Hallo,
ich fahre einen Volvo FM410. Ich habe gemerkt, dass wenn ich mehrere Stunden fahre die Batterie NICHT GANZ voll ist. Es ist eine 225er Batterie. Ich habe eine 80A (ADR) Lichtmaschine.
Was könnte ich tun um eine IMMER voll geladene Batterie zu haben? Gibt es diesbezüglich auch irgendwelche Vorschriften weils eine ADR-Zugmaschine ist?
Um Antworten würde ich mich freuen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Mit freundlichen Grüßen
Zuletzt bearbeitet von Lichtmaschine; 15.01.2014 16:19.
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Re: Lichtmaschine für eine ADR-Zugmaschine
[Re: Lichtmaschine]
#18131
16.01.2014 08:59
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aw_
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Moin, endlich mal wieder ein interessanter Beitrag! Mit Verlaub, aber entweder hast Du Dich hier verlaufen oder der Rest der 'Gefahrgut-Familie' <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Andere Frage: Was ist denn die Abkürzung von Deinem 'ADR'? Ist das nicht ein Motorcode?? gruss..aw
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Re: Lichtmaschine für eine ADR-Zugmaschine
[Re: aw_]
#18132
16.01.2014 10:38
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UHeins
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Vorsicht! Nicht immer gleich dreinschlagen! Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ...
Der Fragesteller bemerkt, dass es sich um eine Zugmaschine handelt, die nach ADR zugelassen ist. Nun wissen Gefahrgut-Spezialisten, dass das Gefahrgutrecht in viele Lebensbereiche hineinreicht, selbst bei so etwas Profanem wie einem Lkw ... Man denke nur an die Vorschriften zum Retarder, zur Bremsanlage und zum Not-Aus-Schalter, die sich allesamt auf die Zugmaschine beziehen.
Wenn also eine - hier geplante - Veränderung an der elektrischen Anlage der Zugmaschine vorgenommen werden soll, ist die Frage nach relevanten Gefahrgutvorschriften sicherlich angebracht.
Und nun bitte ich um freundliche Unterstützung eines Forenmitglieds, das sich um Rechtskonformität bemüht.
----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
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Re: Lichtmaschine für eine ADR-Zugmaschine
[Re: UHeins]
#18133
16.01.2014 14:27
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Genau! Und ob dafür evtl. eine Genehmigung erforderlich is und von wem ich diese brauche.
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Re: Lichtmaschine für eine ADR-Zugmaschine
[Re: Lichtmaschine]
#18134
16.01.2014 15:14
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aw_
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Sorry, hab in der Tat die Überschrift nicht gelesen.. Ich würde bei den grossen LKW Herstellern anfragen. Womit zumindest der Punkt mit der Aufladung zu klären sein müsste. Und der Zweite Punkt müsste mit der Firma der Abnahme zur Zulassung zu klären sein. grüsse..aw
Zuletzt bearbeitet von aw_; 16.01.2014 16:36.
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Re: Lichtmaschine für eine ADR-Zugmaschine
[Re: aw_]
#18135
16.01.2014 18:54
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Firma der Abnahme.. Also meine Firma die diese Zugmaschine gekauft hat?
Und nein aufladen hilft ja nichts.. Ich hab schon viermal aufladen lassen. Nach 5h Fahrt war die Batterie nicht voll(~70%) geladen.. Darum hab ich das mit der Genehmigung auch gefragt, falls da die Lichtmaschine umgebaut werden müsse.
Grüße
Zuletzt bearbeitet von Lichtmaschine; 16.01.2014 18:57.
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Re: Lichtmaschine für eine ADR-Zugmaschine
[Re: Lichtmaschine]
#18136
16.01.2014 19:06
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Gerald
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Hallo Lichtmaschine, ich gehe mal davon aus, dass Du für Dein Fahrzeug eine ADR-Zulassungsbescheinigung nach Abschnitt 9.1.3 besitzt, und somit würde ich mich mal an den wenden, der diese ausgestellt bzw. verlängert hat.
Im ADR Abschnitt 9.2.2 steht alles zu elektrische Ausrüstung, und hier steht nichts zu der Lichtmaschine.
Ich kann mir aber vorstellen, dass bei Dir ein elektrischer Abnehmer vorhanden ist, welcher viel Strom zieht oder die Lichtmaschine ist zu schwach bzw. defekt. Solltest mal in eine Fachwerkstatt fahren.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Lichtmaschine für eine ADR-Zugmaschine
[Re: Gerald]
#18137
16.01.2014 19:14
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Naja nachdem ich die Batterie aufladen lassen habe bin ich 5h ohne Licht,Musik gefahren.. Kühlschrank ist da bereits von VOLVO selber eingebaut.. Aber ansonsten hab ich dort garnichts angeschlossen.
Und ja ich habe eine B3- Zulassungsbescheinigung.
Zuletzt bearbeitet von Lichtmaschine; 16.01.2014 19:15.
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Re: Lichtmaschine für eine ADR-Zugmaschine
[Re: Lichtmaschine]
#18138
16.01.2014 19:48
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Gerald
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Hallo Lichtmaschine, dann bleibt nur der Hinweis mit der Werkstatt, welche die ADR Zulassungsbescheinigung ausgestellt hat. Und ja ich habe eine B3- Zulassungsbescheinigung. Der Begriff ist nicht mehr ganz richtig, jetzt nennt man sie "ADR-Zulassungsbescheinigung" oder ganz genau "Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge zur Beförderung bestimmter gefährlicher Güter", da sie jetzt im Teil 9 steht. Wichtig ist dieser Begriff für die Prüfung für die ADR-Schulungsbescheinigung
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Lichtmaschine für eine ADR-Zugmaschine
[Re: Gerald]
#18139
16.01.2014 20:05
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Danke für den Tipp! Ich wusste nicht an wen ich mich wenden muss,aber jetzt kann ich was anfangen dagegen zu machen.
Danke!
Grüße
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