Hallo zusammen,
was schreibt man denn eigentlich bei leeren ungereinigten Gasflaschenbündeln ins Beförderungspapier (ich möchte nicht UN XXXX ... leer, ungereinigt schreiben sondern einen der allgemeinen Begriffe aus 5.4.1.1.6.2.1 ADR nutzen.
Bei Gasflaschen schreibe ich "Leeres Gefäß, 2" + Anzahl. Ist nun ein Gasflaschenbündel insgesamt ein "Gefäß" oder müsste ich die Anzahl der Flaschen im Bündel angeben? Oder erfinde ich etwas neues und schreibe "Leeres Gasflaschenbündel, 2"? Oder lasse ich die Anzahl am besten ganz weg und schreibe:
"Leeres Gefäß, 2", X Flaschenbündel (Anzahl muss schon irgendwo stehen, um nachvollziehen zu können, wieviele Behälter zurück gehen.
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