Wir wollen Erdkabel AVV 17 04 10* (Kabel, die Öl, Kohlenteer und andere gefährliche Stoffe enthalten) auf der Straße transportieren. Sind hier gefahrgutrechtliche Vorgaben zu beachten? Gibt es eine UN-Nummer?
zuständig für die korrekte gefahrgutrechtliche Klassifizierung ist der Absender bzw. dessen Auftraggeber. Liegt eine Analyse vor? Dann könnte die Klassifizierung ggf. unter Anwendung des Abs. 2.1.3.5.5 ADR vorgenommen werden.
Typisch für solchen Abfall könnte eventuell UN 3077 sein; aber das ist wirklich nur eine vage Vermutung. Möglicherweise liegt der Abfall auch unterhalb der Schwelle für die Einstufung als Gefahrgut.