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Angabe von R- und H-Sätzen #18291 18.02.2014 10:48
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Christin1975 Offline OP
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Hallo,

wenn für eine Chemikalie (in diesem Fall Xylol) eine Legaleinstufung vorliegt, d.h. die R-Sätze vorgeschrieben sind, darf man davon abweichen oder nicht?
Wie sieht das mit den H-Sätzen aus? Darf man dort abweichen, eine deutlich stärkere Kennzeichnung vergeben?

H Sätze ESIS (für Xylol) : H226, H332, H312, H315
H Sätze vom Lieferanten: H226, H332, H312, H315, H319, H304, H373, H335.

Müssen die R-Sätze von der Legaleinstufung übernommen werden, also R10-20/21-38 und die H-Sätze vom Lieferanten oder wie?
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Vielen Dank für Eure Hilfe.


Viele Grüße

Christin
Re: Angabe von R- und H-Sätzen [Re: Christin1975] #18292 18.02.2014 11:13
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Chris Wilting Offline
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Hallo,

die "alte" Legaleinstufung muss übernommen werden. Als Erkennungszeichen kam auf dem Etikett auch immer der Aufdruck "EG-Kennzeichnung"

Bei der "aktuellen" Legaleinstufung handelt es sich um eine Mindesteinstufung.
Wenn man weitere Informationen über Gefahren hat, müssen diese zusätzlich angegeben werden.
Also man darf von der jetzigen Legaleinstung abweichen, sofern von der Mindesteinstufung nichts weggelassen wird.

Gruß

Re: Angabe von R- und H-Sätzen [Re: Chris Wilting] #18293 18.02.2014 15:09
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Christin1975 Offline OP
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Hallo Chris,

vielen Dank für deine Antwort.
Verstehe ich das richtig, dass man dann z.B. für Xylol die R-Sätze 10-20/21-38 vergibt und bei den H-Sätzen die vorgegebenen vom Lieferanten H226, H332, H312, H315, H319, H304, H373, H335?


Viele Grüße

Christin
Re: Angabe von R- und H-Sätzen [Re: Christin1975] #18294 18.02.2014 16:14
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Chris Wilting Offline
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Hallo,

stellt sich die Frage, wo sollen die R-Sätze hin und wo sollen die H-Phrasen hin?

Nicht das hier ein wilder Mix entstehen soll.

Vielleicht ein paar weitere Infos dazu?

Gruß

Re: Angabe von R- und H-Sätzen [Re: Chris Wilting] #18295 18.02.2014 16:35
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Christin1975 Offline OP
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Die R- und H-Sätze sollen im Sicherheitsdatenblatt in den Abschnitt 3 eines Gemisches (gefährliche Inhaltsstoffe).


Viele Grüße

Christin
Re: Angabe von R- und H-Sätzen [Re: Christin1975] #18296 18.02.2014 16:53
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Chris Wilting Offline
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Hallo,

für Kapitel 3, also bei der Einstufung (nicht Kennzeichnung) da werden für jeden Stoff beide Einstufungen angegeben. Da kommt es durchaus vor dass unterschiedliche Angaben nach DSD (R-Sätze) und CLP (H-Phrasen) angegeben werden.

Es gibt auch die Extremfälle, wo ein Stoff nach DSD gar nicht eingestuft ist, also gar keine R-Sätze hat, aber nach CLP ein Gefahrstoff ist.
Da weichen die R-Sätze und H-Phrasen stark voneinander ab.

Gruß

Re: Angabe von R- und H-Sätzen [Re: Chris Wilting] #18297 19.02.2014 09:34
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Marco66 Offline
Methusalem
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Methusalem
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Hallo zusammen,

wenn Xylol als solches und nicht in einem Gemisch in vertrieb gebracht wird, muss die Einstufung gemäß DPD und CLP in Kapitel 2 aufgeführt sein. Das Etikett in Kapitel 2 muss der CLP Richtlinie folgen.

Für den Einsatz in einem Gemisch-SDB ist schon alles gesagt worden.

Generell gilt:
Durch CLP legal eingestufte Chemikalien dürfen durch das Hinzufügen weiterer Endpunkten komplettiert werden, falls dem in Verkehr Bringer weitere Erkenntnisse vorliegen. Diese zusätzlichen Einstufungen müssen sich aus den Physikalisch-Chemischen Daten, den Tox- und Ecotoxdaten ergeben. Diese müssen in den Kapiteln 8, 11 und 12 des SDB aufgeführt werden. (Stichwort Plausibilität)

Einige legal eingestuften Endpunkte dürfen durch strengere Einstufungen ersetzt werden. Diese Einzelfälle sind in der Tabelle 3.1 CLP
(Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe ) mit einem Sternchen gekennzeichnet.


Mit freundlichen Grüßen
Marco66

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