Hallo Jürgen,
mit big-bag meinst Du ein flexibles Großpackmittel (IBC) gemäß Unterabschnitt 6.5.5.2 RID/ADR? Leider gibt es die zugehörigen Bergungsgroßverpackungen erst ab
RID/ADR 2015 im Absatz 6.6.5.1.9.
Auf Basis des zweiten Satzes des Unterabschnitts 4.1.1.19.1 RID/ADR kannst Du bereits derzeit schon an Stelle einer Bergungsgroßverpackung einen anderen, etwas größeren und geeigneten flexiblen oder starren IBC verwenden, der für das Gefahrgut zugelassen ist, und den big-bag mit seinem Inhalt darin einstellen.
Spezielle Anforderungen, außer Kenntnissen im Gefahrgutrecht und geeigneter Ausrüstung, bestehen für das bergende Unternehmen nicht. Die Arbeitsschutzvorschriften sollten selbstverständlich auch beachtet werden.
Schöne Grüße.