NiCd und NiMH Akkus
#18318
21.02.2014 12:09
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DIKI
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Neuling
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Hallo zusammen
Wir versenden regelmäßig NiCd und NiMH Akkus an unseren Kunden. Jetzt hätte unser Kunde gerne eine Erklärung von mir was bei der Beförderung per Luft und per See zu beachten ist.
Ich bin leider nur GB-Straße und kenne mich mit der IATA und dem IMDG-Code leider überhaupt nicht aus.
Könnt ihr mir hier vielleicht weiterhelfen?
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Re: NiCd und NiMH Akkus
[Re: DIKI]
#18319
21.02.2014 18:12
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King_Louie_21
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Hallo DIKI, für NiCd-Batterien wüsste ich keine passende UN-Nummer. Erfüllen NiCd-Batterien überhaupt die Kriterien, um als Gefahrgut klassifiziert zu werden? Ich denke nein. Falls jemand hier im Forum andere Kenntnisse hat, lasse ich mich aber gerne aufklären. Nickelmetallhydrid-Batterien sind der UN-Nummer 3496 zugeordnet. Die IATA hat zu UN 3496 eine Leitlinie herausgegeben, wonach UN 3496 nicht den Gefahrgutvorschriften für den Lufttransport unterliegt. Für den Seetransport gilt für UN 3496 die SV 963 des IMDG-Codes: - "Nickel-Metallhydrid-Knopfzellen oder Nickel-Metallhydrid-Zellen oder -Batterien mit Ausrüstungen verpackt oder in Ausrüstungen unterliegen nicht den Vorschriften dieses Codes.
Alle anderen Nickel-Metallhydrid-Zellen oder -Batterien müssen sicher verpackt und gegen Kurzschluss geschützt sein. Sie unterliegen nicht den anderen Bestimmungen dieses Codes, vorausgesetzt, sie sind in eine Güterbeförderungseinheit in einer gesamten Menge von weniger als 100 kg Bruttomasse geladen. Sind sie in einer gesamten Menge von 100 kg Bruttomasse oder mehr in eine Güterbeförderungseinheit geladen, unterliegen sie nicht den anderen Bestimmungen dieses Codes mit Ausnahme der Bestimmungen von 5.4.1, 5.4.3 und Spalte 16 der Gefahrgutliste in Kapitel 3.2."
Schöne Grüße.
Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 21.02.2014 18:28.
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Re: NiCd und NiMH Akkus
[Re: King_Louie_21]
#18320
22.02.2014 18:27
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Floridacargocat
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NiCd Batterien muessen nicht immer "trocken" sein, diese Batterien gibt es auch in einer "nassen" (wet cell, vented) Form (siehe Google NiCd battery). Daher ist es wichtig, das entsprechende Sicherheitsdatenblatt zur Verfuegung zu haben, damit die richtige Klassifizierung erfolgen kann. Habe des oefteren erlebt, dass intensiveres Nachfragen beim Hersteller (nicht beim Lieferanten) die richtige Antwort erbringt. Daher "Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste".
Zuletzt bearbeitet von Floridacargocat; 22.02.2014 20:34.
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Re: NiCd und NiMH Akkus
[Re: Floridacargocat]
#18321
22.02.2014 20:17
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King_Louie_21
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Hallo Axel, dass NiCd-Akkus auch in nasser Form verwendet werden, daran habe ich im ersten Anlauf gar nicht gedacht. Danke für den Hinweis. Dann kämen wohl für diesen Fall folgende UN-Nummern in Frage: - UN 2975 BATTERIEN (AKKUMULATOREN), NASS, GEFÜLLT MIT ALKALIEN
- UN 2800 BATTERIEN (AKKUMULATOREN), NASS, AUSLAUFSICHER
- UN 3028 BATTERIEN (AKKUMULATOREN), TROCKEN, KALIUM-HYDROXID, FEST, ENTHALTEND, siehe dazu auch SV 304
Hier bräuchten wir dann wirklich noch etwas mehr Angaben von DIKI. Für den Seetransport wäre die SV 238 interessant, die allerdings nur für UN 2800 gilt. Für UN 2800 sind Vibrations- und Druckprüfungen vorgeschrieben. SV 238 stellt UN 2800 für die Beförderung im Binnenland und auf hoher See von den Gefahrgutbestimmungen frei, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden: «Auslaufsichere Batterien unterliegen nicht den Vorschriften dieses Codes, wenn bei einer Temperatur von 55 °C im Falle eines Gehäusebruchs oder eines Risses im Gehäuse der Elektrolyt nicht austritt, keine freie Flüssigkeit vorhanden ist, die austreten kann, und die Pole der Batterien in versandfertiger Verpackung gegen Kurzschluss geschützt sind.»Nachdem ich mich nur auf der Erdoberfläche bewege, kann ich zur Beförderung von UN 2800 per Luftfracht keine Angaben machen. Schöne Grüße.
Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 23.02.2014 12:55.
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Re: NiCd und NiMH Akkus
[Re: King_Louie_21]
#18322
23.02.2014 15:27
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Floridacargocat
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UN 2800 Batteries, wet, non-spillable unterliegen nicht den Gefahrengutbedingungen solange die Auflagen unter Special Provision A 67 eingehalten werden. Es gibt durchaus "sogenannte" auslaufsichere Batterien, welche aber nicht das entsprechende Testzertifikat vorweisen koennen, d.h. dieses Zertifikat bestaetigt, dass nach einem Fall aus definierter Hoehe und Bruch der Batterie keine Fluessigkeit (Elektrolyt) austritt.
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Re: NiCd und NiMH Akkus
[Re: Floridacargocat]
#18323
24.02.2014 16:22
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aw_
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Ein Blick in Anhang A - Spezialwörterbuch IATA-DGR lohnt allemal. Da steht unter Anderem: BATTERIEN, TROCKEN. Versiegelte, unbelüftete Batterien von der Art wie sie in Taschenlampen oder für den Betrieb kleiner Geräte verwendet werden. .. Solche Batterien müssen so in Innenverpackungen verpackt sein, dass Kurzschlüsse und Bewegungen / Verschiebungen die zu Kurzschlüssen führen könnten, wirksam verhindert werden. Beispiele solcher Batterien sind: Alkali-Mangan-, Zink-Kohle-, Nickel-Metallhydrid- und Nickel-Cadmium-Batterien.
In der blauen Liste sind Batterien, trocken auch gelistet, aber befreit gem. Sonderbestimmung A123. Die gilt auch (wie von King Louie bereits erwähnt) für UN3496. In der Liste steht zwar A806, verweist aber nur zur A123. Aber Achtung: Ein Hinweis muss in den Luftfrachtbrief: Not restricted as per special provision A123 (oder bei UN2800) A67 grüsse..aw
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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