Definition "Befüller"
#18343
26.02.2014 11:01
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Spedi
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Hallo zusammen, der "Befüller" wird im ADR unter Begriffsbestimmungen erklärt und diese Beschreibung entspricht meinen Vorstellungen. Im §2 Abs 2 der GGVSEB jedoch wird diese Beschreibung um den Satz erweitert: "Befüller ist auch das Unternehmen, das als unmittelbarer Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer zur Beförderung übergibt oder selbst befördert". Das würde ja bedeuten, dass man bei Übergabe von Gefahrgut automatisch auch "Befüller" ist. Oder bezieht sich der letzte Satz nur auf die Übergabe von Tanks etc. und nicht von Versandstücken?
Vielen Dank für eure Einschätzung!
MfG Spedi
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Re: Definition "Befüller"
[Re: Spedi]
#18344
26.02.2014 11:11
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Stefan82
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Hier geht es meines Erachtens nurr um Tanks. Somit ist auch die Raffinerie, in der der Tankwagenfahrer sein Fahrzeug selbst befüllt, der Befüller und unterliegt diesen Pflichten.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Definition "Befüller"
[Re: Spedi]
#18345
26.02.2014 12:05
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Gerald
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Hallo Spedi, Oder bezieht sich der letzte Satz nur auf die Übergabe von Tanks etc. und nicht von Versandstücken? Sieh mal im Kapitel 1.2 ADR nach, da steht die Begriffsbestimmung zu "Befüller" und "Verpacker". Wir reden von dem Befüller, das Unternehmen, das die gefährlichen Güter in einen Tank, .... oder in ein Fahrzeug, ... in loser Schüttung einfüllt. Natürlich kommt hier auch noch der §2 Abs 2 der GGVSEB zur Anwendung. Wir reden von dem Verpacker, das Unternehmen, das gefährliche Güter in Verpackungen, .... einfüllt und gegebenenfalls die Versandstücke zur Beförderung vorbereitet.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Definition "Befüller"
[Re: Gerald]
#18346
26.02.2014 14:21
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Gandalf
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Hallo zusammen, Hier geht es meines Erachtens nurr um Tanks. Nein, siehe die Definition von Gerald. Es geht auch um lose Schüttung und Fahrzeuge. Hintergrund ist doch, dass oft LKW-Fahrer selbst befüllen oder auch Fremdunternehmen (beauftragte Dritte) solche Tätigkeiten durchführen. Pflichten kann man deligieren, nicht aber Verantwortung. Insoweit bleibt also auch das Unternehmen, welches eine solche Handlung durchführen lässt mit in der Verantwortung als Befüller und hat diese Pflichten ebenfalls zu beachten oder zumindest entsprechend zu kontrollieren. Gruß Gandalf
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Re: Definition "Befüller"
[Re: Gandalf]
#18347
26.02.2014 14:43
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Danke für eure Kommentare, diese Sichtweise deckt sich mit meiner Einschätzung.
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