Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Definition "Befüller" #18343 26.02.2014 11:01
Registriert: Oct 2012
Beiträge: 109
S
Spedi Offline OP
Profi
OP Offline
Profi
S
Registriert: Oct 2012
Beiträge: 109
Hallo zusammen,
der "Befüller" wird im ADR unter Begriffsbestimmungen erklärt und diese Beschreibung entspricht meinen Vorstellungen. Im §2 Abs 2 der GGVSEB jedoch wird diese Beschreibung um den Satz erweitert: "Befüller ist auch das Unternehmen, das als unmittelbarer Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer zur Beförderung übergibt oder selbst befördert".
Das würde ja bedeuten, dass man bei Übergabe von Gefahrgut automatisch auch "Befüller" ist. Oder bezieht sich der letzte Satz nur auf die Übergabe von Tanks etc. und nicht von Versandstücken?

Vielen Dank für eure Einschätzung!

MfG Spedi

Re: Definition "Befüller" [Re: Spedi] #18344 26.02.2014 11:11
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
S
Stefan82 Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
S
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
Hier geht es meines Erachtens nurr um Tanks. Somit ist auch die Raffinerie, in der der Tankwagenfahrer sein Fahrzeug selbst befüllt, der Befüller und unterliegt diesen Pflichten.


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Definition "Befüller" [Re: Spedi] #18345 26.02.2014 12:05
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,123
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,123
Hallo Spedi,

Antwort auf
Oder bezieht sich der letzte Satz nur auf die Übergabe von Tanks etc. und nicht von Versandstücken?


Sieh mal im Kapitel 1.2 ADR nach, da steht die Begriffsbestimmung zu "Befüller" und "Verpacker".

Wir reden von dem Befüller, das Unternehmen, das die gefährlichen Güter in einen Tank, .... oder in ein Fahrzeug, ... in loser Schüttung einfüllt.
Natürlich kommt hier auch noch der §2 Abs 2 der GGVSEB zur Anwendung.

Wir reden von dem Verpacker, das Unternehmen, das gefährliche Güter in Verpackungen, .... einfüllt und gegebenenfalls die Versandstücke zur Beförderung vorbereitet.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Definition "Befüller" [Re: Gerald] #18346 26.02.2014 14:21
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Hallo zusammen,
Antwort auf
Hier geht es meines Erachtens nurr um Tanks.
Nein, siehe die Definition von Gerald. Es geht auch um lose Schüttung und Fahrzeuge. Hintergrund ist doch, dass oft LKW-Fahrer selbst befüllen oder auch Fremdunternehmen (beauftragte Dritte) solche Tätigkeiten durchführen. Pflichten kann man deligieren, nicht aber Verantwortung. Insoweit bleibt also auch das Unternehmen, welches eine solche Handlung durchführen lässt mit in der Verantwortung als Befüller und hat diese Pflichten ebenfalls zu beachten oder zumindest entsprechend zu kontrollieren.
Gruß Gandalf

Re: Definition "Befüller" [Re: Gandalf] #18347 26.02.2014 14:43
Registriert: Oct 2012
Beiträge: 109
S
Spedi Offline OP
Profi
OP Offline
Profi
S
Registriert: Oct 2012
Beiträge: 109
Danke für eure Kommentare, diese Sichtweise deckt sich mit meiner Einschätzung.


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Umverpackung GG
von M_a_r_k - 08.07.2025 08:30
Ätzender Stoff ausgelaufen – A4 gesperrt
von Gerald - 07.07.2025 20:42
Fachgespräch IHK
von M.A.T. - 07.07.2025 17:17
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3