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LQ nach ADR 2009 / Gültigkeit GGVSEB #18370 06.03.2014 14:34
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Hallo zusammen,

es wäre sehr nett wenn Ihr bei zwei Fragen Licht ins Dunkel bringt:

1. Wenn alte LQ-Kennzeichnung verwendet wird (bis 30.06.2015), können diese dann zusammen mit LQ nach neuem Recht zusammengepackt werden, wenn beide Rauten gekennzeichnet werden? Oder sollte man getrennt packen und beide Kennzeichnungen nur auf der Umverpackung aufbringen?

2. Nach §1 gilt die GGVSEB für nationale und grenzüberschreitende Transporte. Wie ist das mit den grenzüberschreitenden Transporten zu Verstehen, sind damit in Deutschland angemeldete Fahrzeuge gemeint? Als Hintergrund könnte ich mir die Prüffrist der Feuerlöscher vorstellen...

Danke für eure Hilfe!

Re: LQ nach ADR 2009 / Gültigkeit GGVSEB [Re: Spedi] #18371 06.03.2014 15:03
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Gerald Offline
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Hallo Spedi,

Antwort auf
Wenn alte LQ-Kennzeichnung verwendet wird (bis 30.06.2015), können diese dann zusammen mit LQ nach neuem Recht zusammengepackt werden, wenn beide Rauten gekennzeichnet werden?


Du musst Dich schon entscheiden, bei der Anwendung von Kapitel 3.4 nach ADR 2009 sind bei der Kennzeichnung der Abschnitt 3.4.4 zu beachten. Und im ADR 2013 darf in der Spalte 7a keine "0" stehen, denn dann darf Kapitel 3.4 nach ADR 2009 nicht genutzt werden.

Wenn Du Kapitel 3.4 ADR 2013 nutzt, dann ist der Abschnitt 3.4.1 a) bis h) zu beachten, was im ADR 2009 noch nicht stand.

Antwort auf
Oder sollte man getrennt packen und beide Kennzeichnungen nur auf der Umverpackung aufbringen?


Du solltest die Kennzeichnung entweder nach ADR 2009 oder nach ADR 2013 benutzen, beide könnten zu Problemen führen. Denn damit zeigst Du an, welches ADR du bei Kapitel 3.4 nutzt.

Antwort auf
Als Hintergrund könnte ich mir die Prüffrist der Feuerlöscher vorstellen...


Deswegen stehen die Prüffristen für Feuerlöscher seit 2013 in der GGVSEB §36, und damit gelten sie für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge für nationale und grenzüberschreitende Transporte.

Bei Transporten innerhalb Deutschland gilt die GGVSEB und das ADR, bei Transporten außerhalb Deutschland gilt das ADR.

Zum Beispiel gilt die Prüfbescheinigung für Aufsetztanks nach § 19 (2) 5a "sowie bei innerstaatlichen Beförderungen in Aufsetztanks die Bescheinigung über die Prüfung des Aufsetztanks nach Absatz 6.8.2.4.5 und Unterabschnitt 6.9.5.3 und § 28 (1) 10a " sowie bei innerstaatlichen Beförderungen in Aufsetztanks die Bescheinigung über die Prüfung des Aufsetztanks nach Absatz 6.8.2.4.5,.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 06.03.2014 15:16.
Re: LQ nach ADR 2009 / Gültigkeit GGVSEB [Re: Gerald] #18372 06.03.2014 15:23
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Hallo Gerald,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Problem ist, dass für manche Produkte noch das alte Recht angewendet wird, da die Innenverpackung größer sein darf. Klar ist, dass dann die Raute mit UN-Nummr drin geklebt wird. Gibt es Erfahrungen mit Bußgeldern, einen Hinweis auf mögliche OWi bei Vermischung habe ich bis jetzt nicht finden können...

Re: LQ nach ADR 2009 / Gültigkeit GGVSEB [Re: Spedi] #18373 06.03.2014 15:45
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Hallo Spedi,

Antwort auf
dass für manche Produkte noch das alte Recht angewendet wird, da die Innenverpackung größer sein darf.


Hast Du im ADR 2013 überprüft, das in der Spalte 7a keine "0" steht, denn vom ADR 2009 zum ADR 2011 sind bei ca. 127 UN-Nummern in der Spalte 7a der Eintrag mit einer "0" erfolgt, was eine Anwendung des Kapitel 3.4 nicht ermöglicht.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: LQ nach ADR 2009 / Gültigkeit GGVSEB [Re: Gerald] #18374 06.03.2014 15:53
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Hallo,

ja, die Menge nach ADR 2009 ist 3 Liter, nach 2013 1 Liter.

Re: LQ nach ADR 2009 / Gültigkeit GGVSEB [Re: Spedi] #18375 06.03.2014 16:50
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Hallo Spedi,

Antwort auf
ja, die Menge nach ADR 2009 ist 3 Liter, nach 2013 1 Liter.


Dann ist ja alles klar.

Es ist immer besser, bei solchen Fragen die UN-Nummer mit anzugeben.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: LQ nach ADR 2009 / Gültigkeit GGVSEB [Re: Spedi] #18376 15.03.2014 16:31
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gg-freak Offline
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Hallo Gerald,
hinsichtlich der Feuerlöscher muss ich dich leider ein wenig korrigieren. Im § 36 GGVSEB kommt es nicht auf die Zulassung der Fahrzeuge an, sondern darauf, dass die Feuerlöscher in Deutschland hergestellt sind. Sind sie im Ausland hergestellt, gelten die dortigen Prüffristen, die auch schon mal deutlicher über zwei Jahre liegen können. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Nur mal so eine Anmerkung am Rande.


Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
Re: LQ nach ADR 2009 / Gültigkeit GGVSEB [Re: gg-freak] #18377 15.03.2014 19:12
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Gerald Offline
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Hallo gg-freak,

Antwort auf
sondern darauf, dass die Feuerlöscher in Deutschland hergestellt sind.


Klar hast Du Recht, hätte vielleicht erst nochmal nachschauen sollen, bevor ich es aus dem Kopf schreibe. Dank für den Hinweis.

Wenn Sie im Ausland hergestellt wurden, dann wird es aber zum Problem, denn in den ADR-Ländern sind verschiedene Behörden verantwortlich und somit wird es nicht so einfach, die Prüffrist herauszubekommen. Eine Übersicht für alle ADR-Staaten gibt es meiner Meinung nach nicht In der Zeitschrift "Gefahrgut" war mal eine im Jahr 2010, aber ob die noch gültig ist? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald

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