Nach IMDG Gefahrgut, nach ADR nicht?!?!
#18470
19.03.2014 14:37
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KWestphal
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Hallo, habe gerade von einem Lieferanten ein MSDS erhalten, in dem der Stoff lt. Pkt. 14 für ADR und IATA kein Gefahrgut ist, für IMDG aber schon...es geht um UN 3077 PGIII. Habt ihr solche Fälle schon gehabt, oder sollte ich den Lieferanten/Hersteller noch mal darauf hinweisen?
Kathrin Westphal
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Re: Nach IMDG Gefahrgut, nach ADR nicht?!?!
[Re: KWestphal]
#18471
19.03.2014 16:29
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BPOTS
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Hallo Kathrin,
ich kenne mich im Bereich Luftfracht überhaupt nicht aus, aber es kommt durchaus häufiger vor, dass ein Stoff nach dem IMDG-Code als Gefahrgut gilt, auf der Straße allerdings vom ADR befreit ist.
In deinem vorliegenden Fall gibt es bespielsweise im ADR die Sondervorschrift 601 für die UN 3077. Diese findet hingegen im IMDG-Code keine Anwendung. Das könnte schon ein Grund für die Einstufung auf dem Sicherheitsdatenblatt sein.
Beste Grüße,
Thomas
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Re: Nach IMDG Gefahrgut, nach ADR nicht?!?!
[Re: KWestphal]
#18472
19.03.2014 21:09
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Gerald
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Hallo Kathrin, ein MSDS erhalten, in dem der Stoff lt. Pkt. 14 für ADR und IATA kein Gefahrgut ist, Ich würde mal auf das Datum vom MSDS sehen, denn ich kann mir nicht vorstellen, das es aktuell ist. In meinen ADR gibt es die UN-Nummer 3077 VG III, natürlich kann ich bestimmte Sondervorschriften oder Kapitel 3.4 oder Kapitel 3.5 für diesen Stoff nutzen und dann brauche ich nicht alles beachten. Außer für den Stoff trifft nicht der Absatz 2.2.9.1.10.6 , wo steht " Zuordnung von Stoffen oder Gemischen, die auf der Grundlage der Vorschriften des Absatzes 2.2.9.1.10.3, 2.2.9.1.10.4 oder 2.2.9.1.10.5 als umweltgefährdende Stoffe (aquatische Umwelt) eingestuft sind" zu.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 19.03.2014 21:10.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Nach IMDG Gefahrgut, nach ADR nicht?!?!
[Re: Gerald]
#18473
24.03.2014 11:32
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KWestphal
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Vielen Dank für die interessanten Antworten. Hier der Kommentar meines Lieferanten (ich habe mal den Original-Text genommen, um keine Übersetzungsfehler oder Deutungsfehler hineinzubauen):
Yes, it is correct that DOTO is classified as Dangerous Goods only for the sea transport. Please see below for the explanation: DOTO is not acutely toxic to the environment and therefore it is not generally classified as Class 9 for all ways of transportation. It has to be classified as Class 9 for Sea transport (IMDG), since the Organtin compounds are defined as "Marine Pollutants" in IMDG. [color:"green"] [/color]
Es gibt also immer wieder Ausnahmen....
Kathrin Westphal
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Re: Nach IMDG Gefahrgut, nach ADR nicht?!?!
[Re: KWestphal]
#18474
25.03.2014 07:34
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King_Louie_21
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DOTO is not acutely toxic to the environment and therefore it is not generally classified as Class 9 for all ways of transportation. It has to be classified as Class 9 for Sea transport (IMDG), since the Organtin compounds are defined as "Marine Pollutants" in IMDG. Es gibt also immer wieder Ausnahmen.... Hallo Kathrin, und dann gibt es auch noch die Ausnahme von der Ausnahme. Der Klassifizierende hat in solchen Fällen die Möglichkeit, bei der zuständigen Behörde eine Freistellung zu beantragen. Dies ist geregelt in 2.10.2.6 IMDG-Code in Verbindung mit 2.10.3.1 IMDG-Code. Schöne Grüße.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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