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Verlader und Fahrzeugführer gleiche Person? #18487 24.03.2014 11:52
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Christin1975 Offline OP
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Hallo,

wir haben von der Polizei einen Anhörungsbogen bekommen, da wir gegen die Ladungssicherungsvorschriften verstoßen haben. Dies ist auch korrekt.
Jedoch bemängelt die Polizei, dass Verlader und Fahrzeugführer nicht die selbe Person sein darf, was bei uns aber der Fall ist, da es sich um einen werksinternen Transport gehandelt hat.
Die Polizei bestand drauf, dass wir den Geschäftsführer als Verlader angeben sollen und als Fahrzeugführer den eigentlichen Fahrer.
Ist es korrekt, dass Fahrzeugführer und Verlader nicht die selbe Person sein dürfen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.


Viele Grüße

Christin
Re: Verlader und Fahrzeugführer gleiche Person? [Re: Christin1975] #18488 24.03.2014 12:24
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Gerald Offline
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Hallo Christin,

Antwort auf
Ist es korrekt, dass Fahrzeugführer und Verlader nicht die selbe Person sein dürfen?


Klar kann der Fahrzeugführer auch "Verlader" sein, aber dann muss er auch noch nach Kapitel 1.3 unterwiesen sein.

Aber in der GGVSEB §2 Ziffer 3 letzter Satz steht: " Verlader ist auch das Unternehmen, das als unmittelbarer Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer zur Beförderung übergibt oder selbst befördert;" und das kann der Fahrzeugführer nun mal nicht sein, und aus diesem Grund ist der Geschäftsführer anzugeben. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />

Würde der Geschäftsfüher eine "beauftragte Person oder sonstige Person nach §9 Abs. 2 OWiG eingesetzt haben, dann wäre diese Person zu benennen.

Und das macht auch Sinn, denn wenn Du in den §21 Pflichten des Verladers siehst, dann steht zum Beispiel unter (2) Ziffer 1. "den Fahrzeugführer ...wenn Güter auf der Straße befördert werden, die § 35 Absatz 1 unterliegen, auf dessen Beachtung schriftlich hinzuweisen." <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 24.03.2014 12:30.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Verlader und Fahrzeugführer gleiche Person? [Re: Gerald] #18489 24.03.2014 14:24
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Christin1975 Offline OP
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Hallo Gerald,

vielen Dank für deine Hilfe.
Unser Fahrzeugführer, der in diesem Fall auch Verlader war, ist nach Kapitel 1.3 unterwiesen und auch schriftlich beauftragt.
Muss man dann trotzdem den Geschäftsführer als Verlader angeben? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


Viele Grüße

Christin
Re: Verlader und Fahrzeugführer gleiche Person? [Re: Christin1975] #18490 24.03.2014 14:34
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Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo Christin,

Antwort auf
Muss man dann trotzdem den Geschäftsführer als Verlader angeben?


Ich kenne ja nicht den vorgeworfenen Verstoß nach §21 bzw. §37 GGVSEB und für den Fahrzeugführer trifft bestimmt nicht der Satz aus der Begriffsbestimmung §2 GGVSEB "Verlader ist auch das Unternehmen, das als unmittelbarer Besitzer ..." zu.
Und damit ist der Geschäftsführer meiner Meinung nach anzugeben.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Verlader und Fahrzeugführer gleiche Person? [Re: Gerald] #18491 03.04.2014 13:03
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TDamm Offline
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Beiträge: 723
Hallo GG-gemeinede,

man muss schon genau hinschauen, wo man welche Person angibt.
Ausgehend davon, dass der Unternehmer / gesetzliche Vertreter des Unternehmens einen Anhörungsbogen erhalten hat, hat er als Betroffener die Angaben zu seiner Person anzugeben. Darüber hinaus kann (muss nicht) er sich zur Sache einlassen (z.B welcher Person er die Pflicht übertragen hat). Die Behörde entscheidet dann, ob sie dann auch! (§ 9 OwiG) ein Verfahren gegen die beauftragte Person einleitet. Gleiches trifft zu, wenn der Unternehemer als Zeuge vernommen wird.

Das Nichtbeachten ist übrigens eine eigene Ordnungswidrigkeit nach § 111 OwiG.


Freundliche Grüße
Thomas Damm

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