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DHL Paket richtig belabeln (Oxidizer 5.1) #18519 28.03.2014 14:07
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PC-Rath Offline OP
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Hallo!
Ich versende über DHL Computer und Notebooks. Da den Boten sämtliche "Glas"-Aufkleber und Klebebänder einfach ignorieren, kam ich mal auf die interessante Idee, einfach Gefahrgutaufkleber aufzukleben. Hat geklappt: Nicht ein Rechner kam mehr trapezförmig beim Kundne an! Obwohl die Sachen extrem gut verpackt sind, zieht sich DHL von Versandschäden nichts an, obwohl wir in Falltests nachweisen konnten, das der PC in einem Fall 2m Heruntergefallen sein muss.
Das lief 3 Monate ganz gut, bis ich gestern von DHL einen bitterbösen Anruf bekam, welche oxidierende Chemikalie in dem 30kg Paket sei. Ich erklärte ihm das, Verständnis gab es keine.
SO, jetzt wäre die Frage, wie markiere ich das richtig (am besten mit 5.1), das das Paket "gefährlich" aussieht aber durchkommt?

Reicht 5.1 + LQ - Aufkleber dazu? Oder soll ich noch eine UN-Nummer beischreiben? Ob die sich wohl mit dem Hinweiß kann eine oder meherer Li-ion-Akkus enthalten zufrieden geben und die in Zukunft nicht mehr stoppen??

Dankö :-)

Re: DHL Paket richtig belabeln (Oxidizer 5.1) [Re: PC-Rath] #18520 28.03.2014 15:54
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Gandalf Offline
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Hallo PC-Rath,
Antwort auf
... kam ich mal auf die interessante Idee, einfach Gefahrgutaufkleber aufzukleben ... Reicht 5.1 + LQ - Aufkleber dazu? Oder soll ich noch eine UN-Nummer beischreiben?
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/shocked.gif" alt="" /> Wie wäre es denn mit Gefahrzettel 7 A oder B? Dann wird bestimmt noch besser aufgepasst! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Also mal ganz ehrlich, da wäre ich vorsichtig. Die Gefahrgutvorschriften sind sehr komplex - also einfach mal irgendwas draufkleben - ich weiß nicht? Da fiele mir spontan schon mal auf die Schnelle eine Ordnungswidrigkeit für den Absender ein (GGVSEB): "entgegen § 18 Absatz 1 Nummer 1 einen Hinweis (nämlich auf das gefährliche Gut) nicht, nicht richtig, nicht vollständig ..."
Nachdem was du schilderst würde ich das schon mal bejahen und da lassen sich sicher noch weitere Verstöße finden.
Vielleicht einfach mal einen anderen Paketdienst ausprobieren? Transportversicherung? Deinen Ärger kann ich ja nachvollziehen, aber das kann nicht der richtige Weg sein.
Gruß Gandalf

Re: DHL Paket richtig belabeln (Oxidizer 5.1) [Re: PC-Rath] #18521 28.03.2014 15:59
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King_Louie_21 Offline
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Da kann ich Gandalf nur zustimmen.

Wenn's der gleiche KEP-Dienst bleiben soll, vielleicht hilft auch eine andere, weniger dramatische Kennzeichnung oder Beschriftung, die aber trotzdem dazu beiträgt, dass mit dem Transportgut umsichtig umgegangen wird. Ich denke da z.B. an "VORSICHT HONIG" oder so ähnlich. Auf klebrige Finger ist der Paketzusteller vermutlich auch nicht aus.

Schöne Grüße.

Re: DHL Paket richtig belabeln (Oxidizer 5.1) [Re: King_Louie_21] #18522 29.03.2014 00:46
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PC-Rath Offline OP
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Also wir habe die Dinger mit leuchtend rotem Glas-Klebeband beklebt und um den Paketschein auch nochmal. Mal grob gesagt: Es ist denen Scheißegal! 2 Meter Fallstrecke! Wie egal ist denen das? Und wie schafft man das?

Die Pakete sind versichert! Doppelwandiger Karton (bis 32kg) und 10cm Verpackungsrand ist angeblich zu schlecht gepolstert (bei 2m Fallhöhe schon...).
Muss leider DHL bleiben, Luxusverwöhnte ebay-Kunden, zu lange zu erklären...

Also 7.1 ist etwas hart und bei DHL verboten! Am besten noch Stufe 3 und Hinweiß, bei Paket-Beschädigung kann die kritische Maße erreicht werden, da sich die beiden Plutoniumkugelhälften zusammenschieben könnten :-D

Aufkleber 5.1 habe ich noch 450 Stück da...

Wie wäre es: Kleiner Zusatzaufkleber "Max. 3 Stück / 500 gramm Lithiumbatterie/Akku im Paket".
Die Dinger können bei Kurzschluss "Oxidierend" wirken, sprich andere Entzünden. Im weitesten Sinne richtig...

Ist den eine Falsch-Positive Markierung strafbar? Falsch negativ -> Klar!

Wenn man sich bei 4 cent/ Aufkleber sicher sein kann, das das Paket ankommt und zwar ohne Beschädigung, ist das doch ein guter Deal...

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Zuletzt bearbeitet von PC-Rath; 29.03.2014 01:11.
Re: DHL Paket richtig belabeln (Oxidizer 5.1) [Re: PC-Rath] #18523 29.03.2014 10:56
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GG1 Offline
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Hallo PC-Rath,

ich stimme meinen Vorrednern völlig zu, was die mißbräuchliche Kennzeichnung angeht. Das ist nicht ohne und kann - zu Recht!! - richtig Ärger geben!

Ich habe mir vor einiger Zeit mal die Luftfrachtabfertigung von UPS in Bonn ansehen dürfen: ist kein Zuckerschlecken für die Sendungen, aber an mögliche Fallhöhen von 2 m kann ich mich nicht erinnern.

Was die verwöhnten ebay Kunden angeht (Du machst da, denke ich, Gewinn - oder machst Du das alles für die Rettung der Menschheit?): Love it, change it or leave it...

Grüße GG1

Re: DHL Paket richtig belabeln (Oxidizer 5.1) [Re: PC-Rath] #18524 29.03.2014 20:06
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King_Louie_21 Offline
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Vielleicht sollte hier besser ein Jurist eingeschaltet werden, der sich im Güterfrachtrecht auskennt. Ich würde mal prüfen lassen, ob auf den KEP-Dienstleister nicht der § 425 Abs. 1 HBG zutrifft: «Der Frachtführer haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht.» Oder es findet sich noch eine andere Vorschrift, die hier greift.

Deine Verärgerung verstehe ich ja, aber das Gefahrgutrecht ist aus meiner Sicht untauglich, um die Problematik der Frachtschäden zu lösen. Einen bitterbösen Anruf gab es ja bereits. Diesen würde ich als Warnschuß werten. Beim nächsten Mal könnte der KEP-Dienstleister die Reißleine ziehen und sich weigern, weiterhin Beförderungsverträge mit Deinem Unternehmen abzuschließen. Nachdem Du auf diesen einen KEP-Dienstleister angewiesen zu sein scheinst, weil Deine Kunden Lieferungen der Premiumklasse fordern, könnte Dein Geschäftsmodell in Gefahr geraten.

Kurz zu den Lithium-Batterien/-Akkus: Das ist Gefahrgut der Klasse 9 und es gibt dafür vier verschiedene UN-Nummern. Der Gefahrzettel 5.1 (Oxidizer) ist hier nichtmals im entferntesten Sinne korrekt und wird als irreführende und falsche Kennzeichnung gewertet (Ordnungswidrigkeit, Bußgeld, Eintragung im Gewerbezentralregister). Wenn die Lithium-Batterien/-Akkus unbedingt als reguläres Gefahrgut versendet werden sollen und die Freistellungen nicht genutzt werden sollen, dann wäre der Gefahrzettel Muster 9 zutreffend und es müsste die Verpackungsanweisung P903 bzw. P903a beachtet werden sowie ein ADR-Beförderungspapier erstellt werden. Außerdem wären Mitarbeiterschulungen gem. Kapitel 1.3 ADR erforderlich.

Schöne Grüße.

Re: DHL Paket richtig belabeln (Oxidizer 5.1) [Re: PC-Rath] #18525 30.03.2014 11:08
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Gerald Online
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Hallo PC-Rath,

Antwort auf
jetzt wäre die Frage, wie markiere ich das richtig (am besten mit 5.1), das das Paket "gefährlich" aussieht aber durchkommt?


Ich kann meinen Vorrednern nur Recht geben.

Du solltest mal in Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen Teil 2: DHL Paket national unter

http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/paket/agb-2013/infoblatt-gefahrgut-072013.pdf

sehen.

Da steht unter Bemerkungen:

Soweit nicht anders angegeben, gelten (in der jeweils geänderten Fassung)
- das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG),
- die "Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt" (GGVSEB) und
- das "Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße" (ADR).
Die nachstehenden Bezeichnungen und Klassifizierungen entsprechen dem ADR.

Und diese Bestimmungen erfüllst Du bei Deiner Art der Versendung nicht, dann sollest Du Dich auch nicht wundern, wenn Du mir den entsprechenden Folgen rechnen musst. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />

Dem Beitrag von King_Louie_21 im Bezug der Einschaltung eines Juristen bzw. der richtigen Versendung als Lithium-Batterien/-Akkus als Gefahrgut
der Klasse 9, kann ich nur zustimmen.

Ein kleiner Tipp noch.

Wenn Du mit DHL nicht zufrieden bist, warum nimmst Du nicht einen anderen KEP-Dienstanbieter?? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 30.03.2014 11:09.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: DHL Paket richtig belabeln (Oxidizer 5.1) [Re: Gerald] #18526 30.03.2014 15:30
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Floridacargocat Offline
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Wir haben alle einmal angefangen und unsere Erfahrungen (sprich Fehler) gemacht. Aber es liegen hier wohl zwei grundsaetzliche Themenkreise vor:
1. Sorgsame Behandlung der Pakete (ob Gefahrgut oder nicht) durch den Befoerderer mit zusaetzlicher Kenntlichmachung zur Vermeidung von Schaden (Bruch etc)
2. Vorsaetzliche irrefuehrende Kennzeichnung um eine besonders sorgfaeltige Abfertigung hervorzurufen.
Ad 1. Es gibt genuegend Videos auf youtube.com, wie Pakete durch die Mitarbeiter der Kurierdienste (sei es wer auch immer) behandelt werden (Beispiel http://www.youtube.com/watch?v=zqXznxUCI_E, der Sprache nach aufgenommen in Indien; ein weiteres Video http://www.youtube.com/watch?v=lSZdKK14zgg, besondere Beachtung sollte der mechanischen Belastung auf den "slides" dienen, welche auftritt bevor die Pakete "vereinzelt" werden. Diese Belastung tritt ebenso auf am Zielort, wo die Pakete dann auf die einzelnen Fahrzeuge verteilt werden). In Bezug auf die angesprochene Abfertigung bei UPS Luftfracht am Flughafen Koeln, ist die weitgehendst automatisierte Abfertigung noch am schonendsten. wie es dann zum Schluss auf der letzten Meile aussieht ist etwas anderes.
Ad 2. Die Absicht ist klar (besonders schonende Behandlung). Die Durchfuehrung (in der Annahme dass Gefahrgut besonders schonend behandelt wird) steht absolut nicht im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften. Eine "nachlaessige" Etikettierung der Pakete ist etwas anderes als eine "absichtliche" Fehldeklaration, und die Folgen sind sehr leicht nachvollziehbar.

Was tun, um Schaeden zu reduzieren?
Zwei moegliche Wege:
Weg 1: Photographische Dokumentation der Pakete als auch Dokumente vor Abgabe an den Kurierdienst. Den Kurierdiensten ist es auch nicht egal, ob Pakete beschaedigt beim Endkunden ankommen. Die Kurierdienste sind durchaus in der Lage mit all ihrer elektronischen Datensammlung und -verarbeitung festzustellen, wo der Schaden auftritt.
Weg 2: "Oeffentlichkeitsarbeit". Auch wenn es zu Beginn sehr kontrovers aussieht, kann aber helfen (aber auch nur dann, wenn Transportalternativen vorhanden sind).
Vorsichtsmassnahmen:
In vielen Faellen traegt der Absender selber zum Schaden bei (teilweise auch aus Unkenntnis), da die Sendungen in vielen Faellen weit hoeheren Belastungen ausgesetzt sind als sich der Absender das ueberhaupt vorstellen kann, und das faengt bei der Auswahl des Paketes an, und setzt sich fort ueber das verbleibende Leervolumen im Paket und Verschliessen mit Klebeband. Empfindliche / bruchgefaehrdete Sendungen sollten mit der doppelten (als geplanten) Luftfolie bzw. Styropor oder aehnlichen raumausfuellenden Materialien geschuetzt werden. In vielen Faellen sind diese Sendungen einfach "unterverpackt", d.h. ungenuegend verpackt. In o.a. Video gibt es Anhaltspunkte wie eingedrueckte Ecken and Kartons, exzessives Klebeband (in diesem Fall durchaus notwendig), zu schwache Aussenverpackung). Es duerfte noch andere Videos geben.

Ich selber arbeite bei einem dieser Kurierdienste und sehe die mechanischen Belastungen als auch Verpackungsfehler.
Eine vorsaetzliche Deklarierung als Gefahrgut bei Abwesenheit von demselben zu Zwecken einer besonders vorsichtlichen Behandlung steht nicht im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften. Die Konsequenzen sollten jedermann klar sein.

Zuletzt bearbeitet von Floridacargocat; 30.03.2014 16:36.
Re: DHL Paket richtig belabeln (Oxidizer 5.1) [Re: PC-Rath] #18527 30.03.2014 19:50
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UBurkhard Offline
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Die Probleme mit dem genannten Dienstleister sind bekannt. Selbst Reklamationen bei Beschädigungen von DHL geprüften Verpackungen werden häufig mit "Verpackung nicht ausreichend" zurückgewiesen.
Die Damen und Herren eines Frachtzentrums haben es in meiner Zeit als Versandleiter in einem Fall sogar geschafft, eine 12oz-HDPE-Flasche zum Platzen zu bringen.
Möglichkeiten, dagegen vorzugehen ... wenige.
Wir haben damals letzten Endes bei sensibler Ware den Verpackungsvorgang dokumentiert und nach Rücksprache mit unserem Kundenbetreuer so genannte "ShockWatch"-Indikatoren eingesetzt.
Damit war es uns möglich, Beschädigungen problemlos zu reklamieren. Interessanterweise nahm nach einiger Zeit die Quote der Beschädigungen deutlich ab ... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />


Mit besten Grüßen

Udo Burkhard
Re: DHL Paket richtig belabeln (Oxidizer 5.1) [Re: PC-Rath] #18528 31.03.2014 08:34
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Gandalf Offline
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Hallo PC-Rath,
Antwort auf
2 Meter Fallstrecke! ... Und wie schafft man das?
Möglich wäre z.B., dass solch ein Paket in einem Transporter oben gelagert wird und beim plötzlichen Bremsen runterfällt (Ladungssicherung?). Ein Paket muss aber auch nicht immer selber runter fallen. Es könnte auch ein entsprechend schweres Paket auf deines drauf fallen, auch wenn sie mit deinem sorgsam umgehen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Wie schon meine Vorredner gesagt haben, wenn Wechsel nicht möglich ist, dann bleibt wohl nur Dokumentation und besser und stärker verpacken.
Gruß Gandalf

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