Hallo liebe Kollegen, so kurz vor Ostern habe ich doch nochmal eine Frage <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Wir versenden des öfteren 5.2 . Nun wurden wir allerdings angerufen zu einer Sendung wo uns mitgeteilt wurde das einige Peroxide sobald sie einen Säuregehalt von über 90 % aufweisen zusätzlich mit Klasse: (8) versehen werden müssen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />. Nun steht aber in den SDB unter Punkt 14 nur 5.2 !!! Wo könnte man den die Angabe im SDB über den Säuregehalt evtl. nachlesen ??? Dankeschön schonmal im vorraus und schöne Ostertage <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
ich bin eigentlich kein Flieger und ich habe nur die 54. IATA-DGR gesichtet...
Im Appendix C, hier C2, findet sich die Liste der bereits zugeordneten organischen Peroxide für die Beförderung. In der Spalte "Notes" finden sich ggf. die Einträge 13,18 oder 27, welche eine Aussage treffen, ob die Zuordnung der Zusatzgefahr Klasse 8 erforderlich ist:
13 - Zusatzgefahr 8 erforderlich 18 - bei Konzentration <80% Zusatzgefahr 8 nicht erforderlich 27 - bei Konzentration >56% Zusatzgefahr 8 erforderlich Die Sondervorschrift A150 in der DGL weist auf diesen Umstand hin.
Da die Klassifizierung der org. Peroxide harmonisiert ist, gilt diese Prinzip auch für die anderen Verkehrsträger.
Allen im Forum ein schönes Osterfest! Gruß Forenseeker
Der Hinweis auf das SDS (Safety Data Sheet) ist schon richtig, aber ... wenn das SDS nicht auf dem neuesten Stand ist (inkl. Sonderbestimmungen von ICAO / IATA), dann hilft das auch nichts. Hier in den USA ist der Hersteller verpflichtet, ein gueltiges SDS zu erstellen, aber manche tun sich da immer noch schwer, denn das kostet Geld. Nicht jeder Versender hat jemanden greifbar, der Zusammenhaenge nachprueft und eventuell auch noch ein bischen Verstaendnis von Chemie hat. Mein Credo bleibt immer noch: Wenn etwas nicht stimmt, dann nachpruefen bis zur Gewissheit dass alles uebereinstimmt.
Vielen lieben Dank für die hilfreichen Antworten <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> Aber eine kurze Frage muß ich dennoch diesbezüglich stellen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" /> Die Konzentration in % finde ich im SDB Punkt.3 Gefährliche Inhaltsstoffe. Nun sind ja mehrere Inhaltsstoffe aufgeführt...welchen Stoff muß ich denn nun berücksichtigen ? Immer den der an erster Stelle steht bzw. die größte Konzentration aufweist ? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Hallo Forenseeker, die Frage ist eher allgemein da wir öfters verschiedene Arten von Peroxiden haben.Aber um mal ein Beispiel zu nennen: Product: Andonox CHM-30 ist UN3109,5.2, Organic Peroxide Type F,liquid (Cumyl Hydroperoxide) Ich habe das SDB mit angehängt. Gruß Angelina
der Hersteller stuft hier in UN 3109 ein (Konz. <= 90%). Gemäß Liste (Table C2, IATA-DGR)sind die "Notes" 13+18 zugeordnet. Da die Konz. <80% (lt. SDB 22-24%) ist die Zusatzgefahr Klasse 8 nicht erforderlich. Die zwingende Zuordnung der Zusatzgefahr Klasse 8 wäre erst ab Konz. 80% nötig. Läge Cumylhydroperoxid in Konz. >90 - 98% vor, handelte es sich um UN 3107; hier wäre "Note" 13 zu beachten, Klasse 8 also in jedem Fall erforderlich. Die entsprechende Information findet sich für alle übrigen bereits zugeordneten org. Peroxide entsprechend in der Liste.
Mir stellt sich gerade die Frage, warum es in Nr. 14, Marine Pollutant "NO" heißt, wenn doch H411 zugeordnet wird? Die Klassifikationskriterien sind doch harmonisiert?
Dankeschön nochmal für die ausführliche Erklärung,das klingt einleuchtend <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> Da bleibt ja nur noch ein großes Fragezeichen wegen der H411 <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Gruß Angelina <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />