Hallo Katrin,
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<br>ich kann mir nicht vorstellen, dass eine solche Regelung von seitens des Bundes getroffen wird, da Ladungssicherung immer vom jeweiligen Einzelfall zu betrachten ist. Entscheidend ist, dass so verladen worden ist, das die einzelnen Teile einer Ladung mit Gefahrgut ihre Lage zu einander oder zu den Wänden nur geringfügig verändern können. Da kann im Einzellfall ein Spannbrett nicht ausreichend sein. So hat mir die Polizei erst kürzlich Fotos zugesendet, wo jeweils zwei 200 Liter Fässer auf einer Palette in Folie eingewickelt formschlüssig aneinander gestellt und hinten mit einem Spannbrett versehen waren. Bemägelt wurde, dass zwischen den Fässern ein Abstand von mehr als 20 cm vorhanden war, und somit keine Ladungsicherung vorhanden wäre.