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Kontrollbehörden #18733 09.05.2014 17:09
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ChristophR Offline OP
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Meine Frage: Wer sind die zuständigen Behörden bei Gefahrgutkontrollen in Flugzeugen.

MfG ChristophR

Re: Kontrollbehörden [Re: ChristophR] #18734 12.05.2014 10:11
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Deffri Offline
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Hallo, Christoph,

verstehe Deine Frage nicht so ganz.

Ich glaube nicht das eine Behörde auf Flugfeld kommt und plötzlich die Flugzeuge untersucht.

A) Jeder der am Transport von Gefahrgut beteiligt ist muss eine entsprechende Schulung vorweisen können.

B) Das gleiche gilt natürklich für die Fluggesellschaften

C) Das LBA ( Luftfahrtbundesamt) wird sicherlich Kontrollen am Flughafen oder bei den Versendern bzgl. der Schulungsnachweise vornehmen, aber ich hab noch niemanden an oder in einem Flugzeug gesehen.

D) Sollte es zu einem Vorfall im Zusammenhang mit Gefahrgut bei der Luftfracht kommen, muss die Airline oder Flughafengesellschaft (Betreiber) diesen Vorfall immer dem LBA melden.

Das ist so mein Stand der Dinge.

Die Profis hier im Forum mögen mich berichtigen!


Grüße
D. Friebe

Re: Kontrollbehörden [Re: Deffri] #18735 12.05.2014 17:19
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ChristophR Offline OP
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Meine Frage nochmals anders formuliert:
Auf der Straße werden Gefahrgutkontrollen durch die BAG vorgenommen, auf der Schiene durch das EBA. Jedoch wer kontrolliert im Luftverkehr?

MfG ChristophR

Re: Kontrollbehörden [Re: ChristophR] #18736 12.05.2014 18:16
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King_Louie_21 Offline
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Antwort auf
Jedoch wer kontrolliert im Luftverkehr?

Hallo Christoph,

Deffri hat in seinem Beitrag bereits eine Spur zum Luftfahrtbundesamt (LBA) gelegt. Mein Vorschlag wäre, dieser Spur zu folgen. Im LBA beschäftigt sich das Sachgebiet B 32 schwerpunktmäßig mit dem Gefahrguttransport im Luftverkehr. Zu den Aufgaben zählen unter anderem:
- Überwachung deutscher Luftfahrtunternehmen im In- und Ausland
- Überwachung ausländischer Luftfahrtunternehmen in Deutschland
- Überwachung der Abfertigungs-Agenten
- Überwachung der Schulungsträger
- Kontrolle der Luftfrachtspediteure

Schau doch auch mal in das "SAFA Ramp Inspections Guidance material". Das LBA führt regelmäßig Ramp-Checks gemeinsam mit den Luftaufsichten der Bundesländer durch, bei denen auch Gefahrgutvorschriften kontrolliert werden.


Antwort auf
Auf der Straße werden Gefahrgutkontrollen durch die BAG vorgenommen, auf der Schiene durch das EBA.

BAG und EBA sind Bundesbehörden. Das (!) BAG handelt auf der Grundlage von § 11 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe f GüKG; die Zuständigkeit des EBA ergibt sich aus § 15 Abs. 1 Nr. 3 GGVSEB. Eine weitere Bundesbehörde, die Kontrollen des grenzüberschreitenden Verkehrs zum Zweck der Gefahrenabwehr durchführt, ist die Bundespolizei (§ 2 Abs. 2 BPolG).

Im "5. Lagebild Gefahrgut" (Stand 2005) finden sich unter Punkt 3 weitere Informationen über die (damals) zuständigen Behörden. Gefahrgutkontrollen sind neben dem Bundesrecht auch in Ländervorschriften geregelt. Ich habe den Eindruck, dass eine Trennung nach einzelnen Verkehrsträgern, wie von Dir vorgenommen, nicht immer der Systematik der Behörden entspricht. Beispielsweise gilt in NRW die GGBefZustVO, in Niedersachsen die ZustVO-Verkehr, in Ba-Wü. die GGZuVO und in Bayern die ZustVVerk. Es handelt sich dabei um Länderverordnungen, in denen die Zuständigkeiten bestimmter Behörden für mehrere Verkehrsträger und Vorgänge festlegt werden.

Straßenkontrollen erfolgen in Bayern und vermutlich auch in anderen Bundesländern nicht nur durch das BAG, sondern auch durch spezielle Gefahrguttrupps der Polizei. Ansonsten kann im Prinzip jeder Wachtmeister eine solche Straßenkontrolle durchführen, wenn sie ihm angezeigt erscheint. Ggf. wird er dann seine Kollegen vom Gefahrguttrupp hinzuziehen, wenn er mit seinem Latein am Ende ist. Die Überwachung der Betriebe bei der Umsetzung der GGVSEB, soweit die Betriebe Absender, Verlader, Beförderer von Gefahrgut sind, erfolgt in Bayern durch die Gewerbeaufsicht, die den Bezirksregierungen angegliedert ist.

Für das EBA gilt, dass landeseigene oder private Eisenbahnen nicht in den dessen Zuständigkeitsbereich fallen (§ 15 Abs. 3 GGVSEB).

Und zum Schluss stellt sich mir noch die Frage, wie der Begriff "Kontrolle" in Deiner Arbeit definiert wird. Orientierst Du Dich an der Begriffsbestimmung in § 2 Nr. 5 GGKontrollV oder beinhaltet der Begriff "Kontrolle" im Rahmen Deiner Arbeit beispielsweise auch die Überwachung der Prüfstellen für Verpackungen oder die Überwachung der Lehrgänge nach § 5 Abs. 1 GbV? Dann würde sich der Kreis der Kontrolleure durchaus erweitern.

Schöne Grüße.

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 14.05.2014 17:12.
Re: Kontrollbehörden [Re: ChristophR] #18737 15.05.2014 13:46
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DG-Solution Offline
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Hallo ChristophR,
wie schon richtig vermutet ist das LBA die zuständige Kontrollbehörde. Die Mitarbeiter des zuständigen Sachgebiets verfügen über den erforderlichen Zugang auf den Flughäfen und prüfen sehr wohl direkt am bzw. im FLugzeug.
Gruß
Tom


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