Hallo GG-Gemeinde,
kürzlich wurde ich mit einer Frage konfrontiert, die es trotzt Einfachheit in sich hat. Wenn ein Anhänger mit kennzeichnungspflichten Versandstücken abgestellt wird, muss er gekennzeichnet bleiben, obwohl die Ladung nach 1.1.3.6 die 1000 Punkte nicht überschreitet?
Nach ADR 5.3.2.1.1 muss die Warntafel angebracht bleiben. Kann ich in diesem Fall nicht auf 1.1.3.6 zurückgreifen und die WT geschlossen halten.
Ich freu mich auf eine rege Diskussion <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />