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Kennzeichnung abgestellter Anhänger #18790 22.05.2014 10:29
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duldinger Offline OP
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Hallo GG-Gemeinde,

kürzlich wurde ich mit einer Frage konfrontiert, die es trotzt Einfachheit in sich hat. Wenn ein Anhänger mit kennzeichnungspflichten Versandstücken abgestellt wird, muss er gekennzeichnet bleiben, obwohl die Ladung nach 1.1.3.6 die 1000 Punkte nicht überschreitet?
Nach ADR 5.3.2.1.1 muss die Warntafel angebracht bleiben. Kann ich in diesem Fall nicht auf 1.1.3.6 zurückgreifen und die WT geschlossen halten.

Ich freu mich auf eine rege Diskussion <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />


Grüße aus Bayern

Thomas
Re: Kennzeichnung abgestellter Anhänger [Re: duldinger] #18791 22.05.2014 10:41
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R_KARPE Offline
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Schau mal in die RSEB unter 5-8

MfG R_Karpe

Re: Kennzeichnung abgestellter Anhänger [Re: duldinger] #18792 22.05.2014 10:47
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Wilhelm Kassing Offline
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die Fundstelle noch etwas genauer:
RSEB
Zu Absatz 5.3.2.1.1 ADR

5-8 Absatz 5.3.2.1.1 Satz 4 ADR gilt nur, wenn der getrennte Anhänger mit gefährlichen Gütern in kennzeichnungspflichtiger Menge beladen ist.

Beste Grüße

Re: Kennzeichnung abgestellter Anhänger [Re: Wilhelm Kassing] #18793 22.05.2014 11:00
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duldinger Offline OP
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Upps, tja... - es gibt auch so viele Fundstellen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />.
Aber zum einen ist die RSEB nicht von jedem Bundesland gezeichnet und zum anderen gilt die RSEB ja nur in Deutschland.
Wie sieht es dann z.B. in Hessen oder im Ausland aus. Gibt es dort entsprechende Interpretationen?


Grüße aus Bayern

Thomas
Re: Kennzeichnung abgestellter Anhänger [Re: duldinger] #18794 22.05.2014 11:09
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Wilhelm Kassing Offline
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Hallo,
es gibt im ADR keine Verpflichtung die Regelung nach 1.1.3.6 in Anspruch zu nehmen, daher ist man m.E. immer auf der sicheren Seite, wenn man die Kennzeichnung am Anhänger grundsätzlich geöffnet läßt.
Dann spielt es auch keine Rolle, ob man sich in "Hessen" oder im ADR-aUSLAND Befindet.

Beste Grüße


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