Hallo nanebanane,
ich würde mal sagen, dass kommt darauf an. Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 5 GGVSEB hat der Befüller dafür zu sorgen, dass der höchstzulässige Füllungsgrad oder die höchstzulässige Masse der Füllung je Liter Fassungsraum oder die höchstzulässige Bruttomasse eingehalten wird.
Wenn das mit einer am TKW vorhandenen Überfüllsicherung gewährleistet werden kann (das ist insbesondere ja abhängig vom Füllraum, dem zu befördernden Stoff und seiner Dichte/Schüttdichte), dann kann man, wenn diese den Füllvorgang automatisch unterbricht, die anfahren, dafür ist sie ja quasi gedacht. Aber das ist u. U. im Einzelfall zu prüfen (35 m³ Tank mit 90 % zulässigem Füllgrad und Stoffdichte von 1,3 t/m³, da dürfte es mit den max. 40 t schwierig werden).
Gruß Gandalf
Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 03.06.2014 12:07.