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Überfüllsicherung #18833 02.06.2014 09:15
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Nanebanane Offline OP
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Hallo,

ich habe mal wieder ein denke ich recht spannendendes Problem:

Und zwar darf man bei einer TKW Beladung die Überfüllsicherung betrieblich anfahren um den Füllstand einzuhalten oder muss in der Befüllleitung z.B. eine Durchflussmessung installiert werden, damit ich im der ADR vorgegebenen Maximum bleibe?
Es geht hier um eine Chemieanlage.

Viele Grüße <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" /> und Danke! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Re: Überfüllsicherung [Re: Nanebanane] #18834 02.06.2014 20:56
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Nanebanane,

die Frage lässt sich aus meiner Sicht nicht mit dem Gefahrgutrecht lösen. Exakt vor einem Jahr hatten wir das Thema schon mal hier im Forum: Überfüllsicherung? Gerald hatte dort auf andere Rechtsvorschriften verwiesen.

Richtig sattelfest bin ich in diesem Thema nicht und eine belastbare Aussage kann ich nicht abgeben. Vielleicht sollte im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung (TRGS 400) zunächst mal geprüft werden, ob die Überfüllsicherung überhaupt als Standard-Maßnahme für die Einhaltung des Füllstands verwendet werden darf. In Abschnitt 4.2.5 BGI 857 (Sicherer Betrieb von Tankfahrzeugen für Mineralölprodukte) findet sich z.B. folgender Satz zum Bottom-Loading: «Zum Einhalten des Befüllungsgrades darf die Überfüllsicherung nicht benutzt werden.»

Schöne Grüße.

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 03.06.2014 06:34.
Re: Überfüllsicherung [Re: Nanebanane] #18835 03.06.2014 08:22
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Gandalf Offline
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Hallo nanebanane,
ich würde mal sagen, dass kommt darauf an. Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 5 GGVSEB hat der Befüller dafür zu sorgen, dass der höchstzulässige Füllungsgrad oder die höchstzulässige Masse der Füllung je Liter Fassungsraum oder die höchstzulässige Bruttomasse eingehalten wird.
Wenn das mit einer am TKW vorhandenen Überfüllsicherung gewährleistet werden kann (das ist insbesondere ja abhängig vom Füllraum, dem zu befördernden Stoff und seiner Dichte/Schüttdichte), dann kann man, wenn diese den Füllvorgang automatisch unterbricht, die anfahren, dafür ist sie ja quasi gedacht. Aber das ist u. U. im Einzelfall zu prüfen (35 m³ Tank mit 90 % zulässigem Füllgrad und Stoffdichte von 1,3 t/m³, da dürfte es mit den max. 40 t schwierig werden).
Gruß Gandalf

Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 03.06.2014 12:07.
Re: Überfüllsicherung [Re: Gandalf] #18836 03.06.2014 10:58
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Nanebanane Offline OP
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Danke King Louie und danke Gandalf für die Antworten! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Re: Überfüllsicherung [Re: Nanebanane] #18837 03.06.2014 18:32
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Gerald Offline
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Hallo Nanebanane,

Antwort auf
Überfüllsicherung


King_Louie_21 hat in seinem Beitrag auf meinen Beitrag unter http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads...part=1&vc=1 verwiesen.

Und ich hatte damals geschrieben, " In der neuen TRGS 509 soll dazu noch was stehen, ich weiß nur nicht wann diese erscheint. "

Nun hat aber vom 19. und 20. Mai 2014 der Ausschuss für Gefahrstoffe getagt, dabei wurde der Entwurf für die TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter" verabschiedet.

In welchen unter 8.4.4 was zu Überfüllsicherung steht, zu finden unter

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/AGS/Neues-vom-AGS.html .

Auf der rechten Seite unter Downloads können die entsprechenden Dokumente geladen werden.

Es ist zwar nur der Entwurf , da noch nicht im GMBl veröffentlicht und somit vorläufig, aber es hilft bestimmt weiter.


Gruss aus Unterfranken

Gerald

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