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Rundschlingen #18878 12.06.2014 09:55
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Christin1975 Offline OP
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Hallo,

ich habe eine Frage zur Ladungssicherung.
Wenn wir auf unserem firmeneigenen PKW 2x1,20m Paletten nebeneinander stellen, steht eine Palette auf den Zurrpunkten. (siehe Anhang).
Da dies nicht zulässig ist, haben wir gedacht, man könnte Rundschlingen (http://www.gefahrgutshop.de/onlines...ung.htm?gclid=CMmD5pfi874CFWj3wgodPYQAoA) verwenden und den Zurrgurt dann dort einhaken.
Ist dies dann erlaubt?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Anhänge
19743-CIMG1448.JPG (0 Bytes, 308 Downloads)

Viele Grüße

Christin
Re: Rundschlingen [Re: Christin1975] #18879 12.06.2014 10:45
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Kalle Svensson Offline
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Beiträge: 48
Hallo Christin1975,

nach meiner Ansicht ist das zulässig, da bei der Ladungssicherung durch Kopfschlingen auch Gurte in die Kopfschlinge eingehängt werden müssen, um diese mit den Laschpunkten zu verbinden bzw. zu verzurren.
Dazu gibt es etliche Anschauungslinks, wie z.B. diesen:
http://www.ladungssicherung.de/content/download/BKF03_2004/10-12_BKF_06_04.pdf


Gruß Kalle




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