Palettenladung
#18895
25.06.2014 13:58
|
Registriert: Feb 2012
Beiträge: 17
KWestphal
OP
Mitglied
|
OP
Mitglied
Registriert: Feb 2012
Beiträge: 17 |
Hier bestimmt eine Frage, die ganz einfach zu beantworten ist, ich habe aber leider unter "Suche" nicht die richtigen Schlagwörter eingegeben.
Ich habe Gefahrgut UN1587 in 25 kg Fässern. Wieviel Fässer darf man auf einer Palette übereinander stapeln? Für Seetransport und auch den Straßentransport/ gibt es da unterschiedliche Regelungen? Wo kann ich das nachlesen?
Vielen Dank für eine schnelle Antwort
K. Westphal
Kathrin Westphal
|
|
Re: Palettenladung
[Re: KWestphal]
#18896
26.06.2014 06:09
|
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185
King_Louie_21
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185 |
Hallo Kathrin,
im Zulassungsbescheid und/oder Prüfbericht für die Verpackung sollten sich Angaben zur Stapeldruckprüfung gem. Unterabschnitt 6.1.5.6 ADR/RID finden. Gegebenenfalls würde ich mich an den Verpackungshersteller wenden.
Schöne Grüße.
|
|
Re: Palettenladung
[Re: King_Louie_21]
#18897
26.06.2014 09:34
|
Registriert: Feb 2012
Beiträge: 17
KWestphal
OP
Mitglied
|
OP
Mitglied
Registriert: Feb 2012
Beiträge: 17 |
Bedeutet dies also, wenn die Zulassung besteht, dass ich 5 Fässer übereinander stapeln lassen kann, soweit die Ladung noch ordentlich gesichert werden kann? Und die Höhe dann noch für Container und LKW ausreichend ist?
Kathrin Westphal
|
|
Re: Palettenladung
[Re: KWestphal]
#18898
27.06.2014 06:41
|
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185
King_Louie_21
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185 |
Hallo Kathrin, unabhängig von den Angaben zur Stapeldruckprüfung im Prüfbericht für die Verpackung ist der Unterabschnitt 4.1.1.1 ADR/RID immer zu beachten. Dazu gibt die BAM folgende Erläuterung: - «Da nirgends definiert ist, was weltweit normale Beförderungsbedingungen sind, ist der Verwender verpflichtet, die Auslegung der Verpackung nach seinem speziellen Anwendungsfall festzulegen, da nur er weiß, ob die Verpackung auf eine lange Seereise in die feuchtwarmen Tropen oder auf alten Schienen ins kalte Sibirien geschickt werden soll. [...]
Entscheidend bleibt, dass die Verpackung bzw. der IBC so ausgelegt ist, dass das Füllgut unter normalen Beförderungsbedingungen nicht austritt, wobei klar ist, dass für die Erteilung der Zulassung Aspekte bezüglich Vibration, Temperaturwechsel, Feuchtigkeits- oder Druckänderung überhaupt keine Rolle spielen. Bei Kisten aus Pappe ist sogar ausdrücklich das Gegenteil vorgeschrieben: Um weltweit einheitliche Prüfbedingungen zu gewährleisten, müssen diese Verpackungen nicht etwa bei den real zu erwartenden Luftfeuchtigkeiten die Fall- und Stapeldruckprüfungen, sondern bei einem vorgegebenen Normklima erfüllen.»
Schöne Grüße.
|
|
Re: Palettenladung
[Re: KWestphal]
#18899
30.06.2014 13:46
|
Registriert: Sep 2009
Beiträge: 75
ARK
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Sep 2009
Beiträge: 75 |
Hallo,
nicht alles, was man "darf", sollte man auch tun. Wenn Sie hier von Fässern sprechen, die von der Höhe her in fünf Lagen noch in einen LKW passen, dann kann es sich nur um 50 L - Fässer handeln. Hier stellt sich die Frage, wie Sie fünf Lagen solcher Fässer auf einer Palette so sichern wollen, dass diese sich nicht verschieben können. Mit einer reinen Wickel- oder Schrumpffolie geht das jedenfalls nicht. Allenfalls mit Bänderungen (pro Reihe längs + quer), was aber verpackungstechnisch recht aufwändig ist. Denken Sie auch daran, dass gerade im Sammelgutverkehr nicht jede Palette so hoch ist und von daher in den oberen Lagen oft kein Formschluss möglich ist, so dass hier die Gefahr des verrutschens der Ladung extrem gegeben ist. Bei einer entsprechenden Anzahl an Paletten kommt noch die Verlagerung des Schwerpunktes hinzu, wodurch z.B. bei einem Planen-LKW der Formschluss alleine nicht mehr ausreicht. Hier müßte also mit Sicherheit mit hohem zeitlichen Aufwand eine zusätzliche Laschung angebracht werden.
Grundsätzlich sollte gelten: Nicht höher als Brusthöhe (1,5 m) packen. Das erleichtert dem Packer das Leben und dem Transporteur die Ladungssicherung. Bei entsprechenden Fahrzeugen kann dann gestapelt werden, so dass trotzdem kein Laderaum verschenkt wird. Sechs schwere Paletten mit Gefahrgutfässern auf dem Boden und sechs leichte Paletten mit unempfindlichen Waren obenauf sind einfacher zu sichern, als drei Stellplätze mit je 2 Meter Höhe mit Gefahrgutfässern.
Mit freundlichen Grüßen ARK
|
|
Re: Palettenladung
[Re: ARK]
#18900
01.07.2014 12:00
|
Registriert: Feb 2012
Beiträge: 17
KWestphal
OP
Mitglied
|
OP
Mitglied
Registriert: Feb 2012
Beiträge: 17 |
Hallo ARK,
vielen Dank für die Info...das hatte ich mir auch schon gedacht, dass es nirgendwo ein Verbot oder eine Erlaubnis gibt, wollte nur noch mal sicher gehen. Nun ja, die Ladungssicherung ist gerade bei Gefahrgut doch immer großgeschrieben, oder sollte es sein. Wir haben nochmals mit unserem Lagerhalter und Spediteur gesprochen....das Umpalettieren kostet dann mehr als man an Fracht sparen würde...also sowieso keine Alternative.
Aber trotzdem gut, dass man mal wieder darüber gesprochen hat
Kathrin Westphal
|
|
Re: Palettenladung
[Re: KWestphal]
#18901
03.07.2014 16:14
|
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
Winklhofer
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651 |
Servus KWestphal,
zur Stapelfähigkeit und Stapelhöhe gibt auch die Nr. 7-6 der RSEB einen interessanten Auslegungshinweis. Vielleicht hilft das ebenfalls weiter.
Beste Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|
|
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
|
|