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Re: Arbeitsanweisung bzw. Arbeitsanleitung [Re: Udo Freitag] #19009 18.07.2014 09:35
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Sirius Offline
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Moin, Moin,
bei Gefahrgutüberwachungen (Behörden kommen bei uns nur alle paar Jahre mal vorbei) ist nach Arbeitsanweisungen noch nicht gefragt worden (obwohl ich die AA erstellt habe). Bei anderen Überwachungen (z.B. Störfall - N.B.: das habe ich auch noch am Bein) oder Umweltaudits ist dies eine zentrale Frage. Hier wird gefordert, dass alles klar geregelt (Abläufe, Verantwortlichkeiten)und niedergeschrieben ist.

Gruß
Sirius

Re: Arbeitsanweisung bzw. Arbeitsanleitung [Re: Udo Freitag] #19010 18.07.2014 15:45
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Gerald Offline
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Hallo Udo,

ich fang mal mit der Ausgangslage an.

Antwort auf
ob das mit der Beförderung gefährlicher Güter oder dem Verladen oder dem Entladen der gefährlichen Güter betraute Personal über ausführliche Arbeitsanweisungen und Anweisungen verfügt.


Nun habe ich mich in den letzten Tagen mal diesem Thema angenommen.

Erst muss ich aber noch folgendes sagen. Ich kann Dir nur dankbar sein, das Du diese Thema im Forum aufgeworfen hast. Denn mit dieser Strichaufzählung hatte ich mich bis jetzt noch nicht so richtig beschäftigt. Und wenn ein Lehrgangsteilnehmer mich gefragt hätte, wäre meine Antwort vielleicht nicht so richtig rübergekommen. Also besten Dank nochmals. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Für die Arbeitsanweisung und Anweisung gibt es im ADR keine Begriffsbestimmung und die Begriffe sind doch recht Allgemein gehalten. Und so muss dann jede Anweisung akzeptiert werden, welche die Arbeitsabläufe wieder gibt. Mit Deiner Antwort vom 16/07/2014 07:18 liegst Du also vollkommen richtig. Klar könnte das auch eine Betriebsanweisung sein, aber muss nicht. Hier lag ich also nicht so richtig mit meiner Aussage. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />

Im Internet selbst bieten Unternehmen an solche Arbeitsanweisungen und Anweisungen für jemanden zu schreiben. Unter dem Link http://www.vorest-ag.com/de/TOOLS/Qualit...tsanweisung.htm kann man sich anmelden und dann ein Muster einer Arbeitsanweisung downloaden.

Zum Schluss kann mal wieder sehen, welchen Vorteil dieses Forum für uns alle hat!!!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Arbeitsanweisung bzw. Arbeitsanleitung [Re: Gerald] #19011 19.07.2014 08:45
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Udo Freitag Offline OP
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Mion, moin Gerald,

ich stimme Dir zu, dass Forum ist der "Burner" und ich bin froh, dass der Storck-Verlag dies ins Leben gerufen hat. Und gegenseitiges "Befruchten" ist das A und O.

Aber so wirklich weitergekommen sind wir in der Sache noch nicht. Betriebsanleitungen sind gesetzlich geregelt und müssen in bestimmten Fällen erstellt werden. Bei der Arbeitsanweisung sieht es ein bißchen anders aus. Eine gesetzliche Notwendigkeit (außer im ADR) gibt es wohl nicht. Arbeitsanweisungen werden zwar im Zusammenhang mit dem QM verlangt aber das war es auch. Was können also für Konsequenzen auf ein Unternehmen zu kommen wenn man keine erstellt.

Gruß

Udo

Re: Arbeitsanweisung bzw. Arbeitsanleitung [Re: Udo Freitag] #19012 19.07.2014 13:26
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Udo,
hallo Gefahrgutkolleg(inn)en,

mangels eindeutiger Definition des Begriffs "Arbeitsanweisung" im Gefahrgutrecht muss sich die kontrollierende Behörde aus meiner Sicht ggf. auch mit einer "Betriebsanweisung" zufrieden geben. Es ist doch letztendlich egal, welchen Namen das Kind hat, Hauptsache, der Sachverhalt wird abgedeckt und die Mitarbeiter wissen, was sie zu tun haben.

Wer darüber hinaus QM in seinem Laden praktiziert, sollte eigentlich gar keine Probleme haben. Da sind die Arbeitsanleitungen schließlich bereits Pflicht. Und das sind ja doch etliche Unternehmen.

Schöne Grüße.

Re: Arbeitsanweisung bzw. Arbeitsanleitung [Re: King_Louie_21] #19013 23.07.2014 08:24
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Udo Freitag Offline OP
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Moin, moin King_Louie_21,

bin nicht ganz deiner Meinung. Ich sehe einen deutlichen Unterschied zwischen einer Betriebsanweisung und der Arbeitsanweisung und einer Begriffsbestimmung bedarf es meiner Auffassung nicht. Die Betriebsanweisung würde ich unter die Anweisungen subsumieren und die Arbeitsanweisung ist halt eine Arbeitsanweisung (Definition siehe vorher), sodass Betriebe unter Umständen beide Arten vorweisen müssen. Viele Unternehmen haben schon ein QM installiert, da dürfte es kein Problem sein aber es gibt immer noch ausreichend, die keins haben.

Wenn sich die Überwachungsbehörde nur mit der Betriebsanweisung zufrieden gibt dann ist das halt so. Mal schauen, ob es in der Zukunft noch weitere Erfahrungen geben wird.

Gruß

Udo

Re: Arbeitsanweisung bzw. Arbeitsanleitung [Re: Udo Freitag] #19014 29.07.2014 14:19
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Hagen Offline
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Hallo,
wenn es keine Vorschriften über die Erstellung gefahrgutspezifischer Anweisungen gibt, könnte man sich natürlich darauf berufen und die Behörde auffordern, die Rechtsgrundlage zu nennen, wenn sie welche fordert.

Man könnte aber auch argumentieren, die Pflicht zur Erstellung von Arbeitsanweisungen im Gefahrgutbereich ergibt sich daraus, dass der Gb sie kontrollieren muss. Um etwas kontrollieren zu können, muss es erst mal da sein. Ob so ein indirekter Schluss rechtssystematisch zulässig ist, weiß ich natürlich nicht.

In 1.8.3.3 ist übrigens nicht von schriftlichen Anweisungen die Rede. Sie könnten also auch mündlich erteilt worden sein. Ob das bei einer Kontrolle akzeptiert würde, ist eine andere Frage.

Gruß
Hagen

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