[...] trotzdem geben diese einzelnen Metallhydride ja immer wieder bißchen Wasserstoff ab. [...]
...also ich habe dafür jetzt die UN3089 bekommen !
Hallo zusammen,
falls keine Einzeleintragung vorliegt, wäre gemäß Unterabschnitt 2.1.2.5 ADR die jeweils zutreffendste Sammeleintragung, welche die Eigenschaften des Stoffes oder Gegenstandes erfasst, auszuwählen. Laut vorliegender Beschreibung besteht der der Stoff aus Metallhydriden, die anscheinend entzündbare Eigenschaften aufweisen. Gibt es einen Grund, warum als UN 3089 ENTZÜNDBARES METALLPULVER, N.A.G. klassifiziert wird und nicht als UN 3182 ENTZÜNDBARE METALLHYDRIDE, N.A.G.? Nachdem vorgesehen ist, zusätzlich noch Wasser in die Fässer zu geben, dürfte UN 1409 METALLHYDRIDE, MIT WASSER REAGIEREND, N.A.G. wohl eher nicht zutreffen.
Für UN 3182 würden übrigens unterschiedliche Verpackungsanweisungen gelten, je nach Verpackungsgruppe. Wenn keine aufwendigen Abbrandtests vorgenommen werden sollen, dann hat der/die Klassifizierende im Falle von Abfällen auch noch die Möglichkeit, ggf. auf Abs. 2.1.3.5.5 ADR zurückzugreifen.
Falls sich durch Gasfreisetzung ein Überdruck in der Verpackung entwickeln kann, wäre ggf. Unterabschnitt 4.1.1.8 ADR zusätzlich zu berücksichtigen.
Allerdings habe ich mit solchen Metallhydridspeichern für Wasserstoff keinerlei Erfahrung; meine Anmerkungen haben daher ausschließlich theoretischen Charakter.
Schöne Grüße.