|
Übertragung Verladerpflichten an externe Firma?
#19121
13.08.2014 14:26
|
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 62
badmintonmike
OP
Vollmitglied
|
OP
Vollmitglied
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 62 |
Hallo,
zum Thema Verladerpflichten möchte ich eure Meinungen erfahren.
Bisher wurde die Verladung von Gefahrgut (Produkte, die bei uns im Unternehmen hergestellt werden) in Container oder Stückgut-LKW von Mitarbeitern aus unserem Unternehmen durchgeführt.
Da diese Verladevorgänge nicht zu unserem Kerngeschäft gehören, soll die Verladung an eine externe Firma vergeben werden. Vertraglich soll geregelt werden, dass alle Verladerpflichten nunmehr das externe Unternehmen wahrnimmt , insbesondere die Ladungssicherung.
Ist das überhaupt möglich? Kann man so die gesamte (Verlader)-Verantwortlichkeit auf Externe übertragen? Wer zahlt im Falle einer Ordnungswidrigkeit das Bußgeld? Muss man nicht - zumindest stichprobenartig - die externe Firma überprüfen?
Gruß badmintonmike
|
|
Re: Übertragung Verladerpflichten an externe Firma?
[Re: badmintonmike]
#19122
13.08.2014 15:14
|
Registriert: May 2008
Beiträge: 806
aw_
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: May 2008
Beiträge: 806 |
Hallo badmintonmike, übertragen kann man das schon, nur muss der 'Verlader' für Strasse gem. ADR 1.3 bzw. für See gem. IMDG 1.3 und CTU-Packrichtlínien geschult sein. Für die Schulung muss der Geschäftsführer des Verladers sorgen.
Das Bußgeld zahlt der im Anhörungsbogen genannte Verlader bzw. der Unterzeichner des Packzertifikates bei Containern. gruss..aw
|
|
Re: Übertragung Verladerpflichten an externe Firma?
[Re: badmintonmike]
#19123
13.08.2014 18:57
|
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,102
Gerald
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,102 |
Hallo badmintonmike, Kann man so die gesamte (Verlader)-Verantwortlichkeit auf Externe übertragen? Denke auch Bitte an die GGVSEB §2 Nummer 3 letzter Satz "Verlader ist auch das Unternehmen, das als unmittelbarer Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer zur Beförderung übergibt oder selbst befördert;" Das dürfte nicht so einfach sein, aber wenn man das über einen Vertrag regelt, müsste es möglich sein.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
|
|
Re: Übertragung Verladerpflichten an externe Firma?
[Re: Gerald]
#19124
13.08.2014 20:05
|
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 753
Udo Freitag
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 753 |
Hallo,
und ein Gb müsste vielleicht auch schriftlich. bestellt werden.
Gruß
Udo
|
|
Re: Übertragung Verladerpflichten an externe Firma?
[Re: badmintonmike]
#19125
14.08.2014 07:07
|
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
TDamm
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723 |
Hallo badmintonmike,
grundsätzlich kann man Tätigkeiten, wie z.B. den kompletten Versand Eurer Waren, auslagern. Problematisch wird es nur, wenn Ihr einzelne Aufgaben / Pflichten (z.B. nur die Ladungssicherung) auf eine externe Firma übertragt aber selber Normadressat (Verlader) bleibt. In solchen Fällen bleibt Ihr in der Pflicht, lediglich gegen den ausführenden Dritten kann auch ein Bußgeld auferlegt werden (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 OWiG).
Freundliche Grüße Thomas Damm
|
|
Re: Übertragung Verladerpflichten an externe Firma?
[Re: TDamm]
#19126
15.08.2014 15:20
|
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 62
badmintonmike
OP
Vollmitglied
|
OP
Vollmitglied
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 62 |
Okay,
vielen Dank an Alle für Feedback und Infos!
Gruß badmintonmike
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|
|
|