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Übertragung Verladerpflichten an externe Firma? #19121 13.08.2014 14:26
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badmintonmike Offline OP
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Hallo,

zum Thema Verladerpflichten möchte ich eure Meinungen erfahren.

Bisher wurde die Verladung von Gefahrgut (Produkte, die bei uns im Unternehmen hergestellt werden) in Container oder Stückgut-LKW von Mitarbeitern aus unserem Unternehmen durchgeführt.

Da diese Verladevorgänge nicht zu unserem Kerngeschäft gehören, soll die Verladung an eine externe Firma vergeben werden. Vertraglich soll geregelt werden, dass alle Verladerpflichten nunmehr das externe Unternehmen wahrnimmt , insbesondere die Ladungssicherung.

Ist das überhaupt möglich?
Kann man so die gesamte (Verlader)-Verantwortlichkeit auf Externe übertragen?
Wer zahlt im Falle einer Ordnungswidrigkeit das Bußgeld?
Muss man nicht - zumindest stichprobenartig - die externe Firma überprüfen?

Gruß
badmintonmike

Re: Übertragung Verladerpflichten an externe Firma? [Re: badmintonmike] #19122 13.08.2014 15:14
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aw_ Offline
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Hallo badmintonmike,
übertragen kann man das schon, nur muss der 'Verlader' für Strasse gem. ADR 1.3 bzw. für See gem. IMDG 1.3 und CTU-Packrichtlínien geschult sein.
Für die Schulung muss der Geschäftsführer des Verladers sorgen.

Das Bußgeld zahlt der im Anhörungsbogen genannte Verlader bzw. der Unterzeichner des Packzertifikates bei Containern.
gruss..aw

Re: Übertragung Verladerpflichten an externe Firma? [Re: badmintonmike] #19123 13.08.2014 18:57
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Gerald Offline
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Hallo badmintonmike,

Antwort auf
Kann man so die gesamte (Verlader)-Verantwortlichkeit auf Externe übertragen?


Denke auch Bitte an die GGVSEB §2 Nummer 3 letzter Satz "Verlader ist auch das Unternehmen, das als unmittelbarer Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer zur Beförderung übergibt oder selbst befördert;"

Das dürfte nicht so einfach sein, aber wenn man das über einen Vertrag regelt, müsste es möglich sein.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Übertragung Verladerpflichten an externe Firma? [Re: Gerald] #19124 13.08.2014 20:05
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Udo Freitag Offline
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Hallo,

und ein Gb müsste vielleicht auch schriftlich. bestellt werden.


Gruß

Udo

Re: Übertragung Verladerpflichten an externe Firma? [Re: badmintonmike] #19125 14.08.2014 07:07
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TDamm Offline
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Hallo badmintonmike,

grundsätzlich kann man Tätigkeiten, wie z.B. den kompletten Versand Eurer Waren, auslagern. Problematisch wird es nur, wenn Ihr einzelne Aufgaben / Pflichten (z.B. nur die Ladungssicherung) auf eine externe Firma übertragt aber selber Normadressat (Verlader) bleibt. In solchen Fällen bleibt Ihr in der Pflicht, lediglich gegen den ausführenden Dritten kann auch ein Bußgeld auferlegt werden (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 OWiG).


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Übertragung Verladerpflichten an externe Firma? [Re: TDamm] #19126 15.08.2014 15:20
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badmintonmike Offline OP
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Okay,

vielen Dank an Alle für Feedback und Infos!

Gruß
badmintonmike


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