neue Punkteregelung bei Ladungssicherungsverstößen
#19172
26.08.2014 16:12
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bastianmannheim
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Hallo zusammen!
In einem aktuellen Rundschreiben des DSLV und auch aus vielen anderen Quellen wird darauf hingewiesen, dass Ladungssicherungsverstöße beim Gefahrguttransport aufgrund der Punktereform jetzt auch "Punkte in Flensburg" für Verlader und Fahrzeugführer einbringen. Stellt euch bitte vor, ein LKW mit Gefahrgut wird im Februar 2014 beladen und bei einer Kontrolle mangelhafte Ladungssicherung festgestellt. Die Änhörung kommt im September 2014, der Verstoß wird vom Verursacher zugegeben. Gibt es dann schon einen Punkt, da das Urteil nach dem Stichtag gefällt wurde (bzw. der Bußgeldbescheid erlassen wurde) oder muss die tatsächliche Tat auch nach dem Stichttag ausgeführt worden sein (sprich der LKW nach dem Stichtag beladen)?
Der DSLV konnte mir hierauf leider keine Antwort geben. Habt ihr eine Idee?
Viele Grüße aus Mannheim, Sebastian
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Re: neue Punkteregelung bei Ladungssicherungsverstößen
[Re: bastianmannheim]
#19173
26.08.2014 16:22
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King_Louie_21
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Hallo Bastian, Art. 103 Abs. 2 GG lautet: «Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.» Dieser Grundsatz gilt meines Wissens auch im Ordnungswidrigkeitsverfahren. Schöne Grüße.
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Re: neue Punkteregelung bei Ladungssicherungsverstößen
[Re: King_Louie_21]
#19174
26.08.2014 16:32
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Bin ich auch der Meinung! Der Tatzeitpunkt zählt. Also kann eine OwiG auch nur nach dem im Februar geltendem Recht sanktioniert werden.
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Re: neue Punkteregelung bei Ladungssicherungsverstößen
[Re: DJSMP]
#19175
26.08.2014 16:43
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bastianmannheim
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Das lass ich gelten! :-)
Danke euch!
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Re: neue Punkteregelung bei Ladungssicherungsverstößen
[Re: King_Louie_21]
#19176
29.08.2014 08:03
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TDamm
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«Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.» Hallo alle miteinander. grundsätzlich bin ich nicht der Meinung, das man Punkte für Verstöße im GG - Recht vor dem 01.05.2014 eintragen sollte. Aber Punkte sind keine Strafen, so dass die oben genante Begründung nach meiner Auffassung nicht greift. Punkte dienen im Fahrerlaubnisrecht lediglich dazu, sich später eine Meinung über die Eignung der Person zu bilden. Die aus Punkte resultierende Entscheidungen, z.B. der Fahrerlaubnisentzug, ist als Verwaltungsakt dann gerichtlich überprüfbar.
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: neue Punkteregelung bei Ladungssicherungsverstößen
[Re: TDamm]
#19177
29.08.2014 12:26
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DJSMP
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Hallo Herr Damm,
man kann doch aber eine Ahndung (egal ob man das jetzt Strafe, Bewertung der Tauglichkeit oder wie auch immer nennt) nicht auf Grundlage einer gesetzlichen Vorschrift vornehmen, die zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht oder nicht in dieser Form bestanden hat. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
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Re: neue Punkteregelung bei Ladungssicherungsverstößen
[Re: DJSMP]
#19178
01.09.2014 06:37
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TDamm
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man kann doch aber eine Ahndung (egal ob man das jetzt Strafe, Bewertung der Tauglichkeit oder wie auch immer nennt) nicht auf Grundlage einer gesetzlichen Vorschrift vornehmen, die zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht oder nicht in dieser Form bestanden hat. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Hallo DJSMP, grundsätzlich habe ich keine andere Meinung, nur suche ich die richtige Vorschrift. Eventuell hätte man das bei der erstmaligen Einführung der "Gefahrgutpunkte" in der FeV sogar berücksichtigen müssen? Kann sich hier vielleicht jemand noch an die Einführung der Punkteregelungen in Deutschland erinnern?
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: neue Punkteregelung bei Ladungssicherungsverstößen
[Re: TDamm]
#19179
01.09.2014 08:09
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Gandalf
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Hallo zusammen, üblicherweise werden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen etc.) so erlassen, dass in Ihnen auch drin steht, ab wenn sie denn gelten (manchmal auch rückwirkend). Das kann dann auch nur der ausschlaggebende Zeitpunkt sein. Wenn also eine Änderung am 01.07. in Kraft tritt, dann werde ich am 30.06. noch nach altem Recht bestraft. So jedenfalls mein laienhaftes Rechtsverständnis. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> Gruß Gandalf
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Re: neue Punkteregelung bei Ladungssicherungsverstößen
[Re: Gandalf]
#19180
03.09.2014 09:07
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DJSMP
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Herr Damm hat ja ausgeführt, dass es sich hier um keine Bestrafung oder Sanktionierung handelt sondern um einen Eintrag in ein Register, welches die Bewertung der Fahrtauglichkeit einer Person unterstützt. Das ist das Thema.
Aber ich bin weiterhin der Meinung, dass auch eine solche Bewertung nur an Hand der jeweils geltenen gesetzlichen Vorschriften vorgenommen werden kann.
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Re: neue Punkteregelung bei Ladungssicherungsverstößen
[Re: TDamm]
#19181
04.09.2014 17:52
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Gerald
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Hallo Herr Damm, Kann sich hier vielleicht jemand noch an die Einführung der Punkteregelungen in Deutschland erinnern? Am 1. Mai 1974 wurde in DEUTSCHLAND das Punktesystem eingeführt. Im Gefahrgutbereich wurde es erstmalig mit der 9. Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 5.11.2013 zum 01.05.2014 eingeführt, wobei mit der 10. Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 16.04.2014 im Artikel 7 b die 9.Änd. der FeV Nr. 2 Nummer 18 wieder aufgehoben wurde und über Anlage 13 der 10. FeV Nummer 3.6 (Seite 366/367) wieder in Kraft gesetzt wurde.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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