Hallo Herr Damm,
Leider ist Juris noch nicht so alt, dass man es dort finden kann.
Seit 1951 ist das KBA (Kraftfahrtbundesamt) Bundesoberbehörde für den Straßenverkehr, seit 1952 in Flensburg. Neben der "Verkehrssünderdatei" werden noch weitere Register geführt, etwa das Zentrale Fahrzeugregister.
Am 01.05.1974 wurde das noch heute verwendete Punktesystem
(heute § 4 StVG) eingeführt, und zwar aus einem traurigen Grund (21.000 Verkehrstote in einem Jahr), diese wurde bis zum 31.12.1998 angewandt.
Das anfängliche Punktesystem beruhte auf einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministers für Verkehr.
Zum 01. Januar 1999 wurde das Punktsystem auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Die grundsätzlichen Bestimmungen des neuen Punktesystems, insbesondere der Punkterahmen und die von der Verwaltungsbehörde zu ergreifenden Maßnahmen, wurden im § 4 des Straßenverkehrs-Gesetzes (StVG) verankert.
Siehe unter: __1409927137351]http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start....__1409927137351Artikel 1 Änderung des Straßenverkehrsgesetz Seite 4 §4 Punktesystem.
Es wurde dann das Prinzip des Mehrfachtäter-Punktsystems eingeführt.
Was war z.B. neu: - eingeführt wurde das Prinzip des Mehrfachtäter-Punktsystems. Welches auch freiwillige Reduzierungsmöglichkeiten beim Erreichen bestimmter Punktzahlen vorsah
- bei Erreichen von 8 Punkten wurde der Kraftfahrer von seiner örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde informiert
- der Betroffene konnte durch Besuch eines Aufbauseminars für Kraftfahrer (ASK) zu beseitigen und so einen weiteren Punkteanstieg zu verhindern. Es werden ihm 4 Punkte erlassen, wenn er ein solches Aufbauseminar bei einem Punktestand von bis zu 8 Punkten besucht.
- Bei 9 bis 13 Punkten wurden nach Besuch des Aufbauseminars nur 2 Punkte erlassen.
- Bei 14 Punkten innerhalb der letzten 5 Jahre noch kein Aufbauseminar besucht, erfolgt die Anordnung für so ein Seminar durch die Behörde.
- Bei Erreichen von 18 Punkten und mehr erfolgt keine automatische Entziehung. Er hat die Möglichkeit mit Hilfe Aufbauseminar und Verkehrspsychologische Beratung das Punktesystem auszuschöpfen.
- Nutzt er diese Möglichkeit nicht wird die Fahrerlaubnis entzogen. Zum 01.05.2014 also nach 40 Jahren wurde das jetzt gültige System mit nur 8 Punkten eingeführt.