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Reederei und andere Merkwürdigkeiten
#19271
22.09.2014 14:54
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S.Schumacher
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Hallo Forum,
vielleicht sollte man im Bezug auf Sonderwünsche der Reedereien eine Rubrik "Brüller der Woche" oder in der Art einrichten.
Neuester Hit, bei dem einem die Worte fehlen: Die Reederei verlangt stur bei einem Gefahrgut mit der UN 1755 Chromic acid solution die Angabe eines Gefahrenauslösers. Ein Klärungsversuch über die beauftragte Spedition, das es zu diesem Eintrag keinen Gefahrenauslöser gibt, da er ja schon namentlich genannt ist lief ins Leere. Sie wollen mit Gewalt einen Gefahrenauslöser. Also was hat man getan, einfach in Klammern noch einmal Chromic acid dahinter geschrieben und jetzt wird die IMO akzeptiert.
Frei nach Obelix: Die spinnen die R....
Gruß S. Schumacher
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Re: Reederei und andere Merkwürdigkeiten
[Re: S.Schumacher]
#19272
23.09.2014 08:16
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aw_
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Guten morgen, habt ihr das als 'Marine Pollutant' gekennzeichnet? Dann wird dazu der Gefahrenauslöser gewünscht, allerdings nur für Gattungs- bzw. n.a.g. Eintragungen (IMDG 5.4.1.4.3.5) UN 1755 Chromsäure, Lösung ist aber eine Einzeleintragung.
Ja, bei den vielen Regeln kann man schonmal ins tüddeln kommen.. oder wie sagte Herr Schmauder (sinngemäß) in einem älteren Thread: Die Software mancher Reedereien ist so programmiert, dass bestimmte Felder mit Werten gefüllt werden müssen, egal ob für diese UN-Nummer ein Wert vorhanden ist.
Mein Lieblingsbeispiel: Gasflaschen und dazu verlangte Verpackungscodes.. gruss..aw
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Re: Reederei und andere Merkwürdigkeiten
[Re: aw_]
#19273
23.09.2014 08:41
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S.Schumacher
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Ja, ist als Marine pollutant gekennzeichnet.
Denn Spaß hat auch schon mal eine Reederei versucht. Wir sollten doch den Meeresschadstoff angeben. Die konnte ich jedoch noch überzeugen das die bereits genannte Chromsäure auch der Meeresschadstoff ist.
Gruß S. Schumacher
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Re: Reederei und andere Merkwürdigkeiten
[Re: S.Schumacher]
#19274
28.10.2014 12:00
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DonVito
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Eigentlich genügt ein Blick in den IMDG Code. Wenn in Spalte 6 die Sondervorschrift 274 gefordert wird, dann ist der Gefahrenauslöser zu nennen! Bei dieser UN Nummer wird diese Sondervorschrift nicht gefordert.
Gruß Don Vito
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Re: Reederei und andere Merkwürdigkeiten
[Re: DonVito]
#19275
29.10.2014 08:48
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aw_
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Hallo DonVito,
Vorsicht.. nicht IMDG 3.1.2.8.1 mit 3.1.2.9.1 + 2 mixen.
Ersteres gilt bei SV274, wie Du richtigerweise bemerkst, aber zweiteres gilt nur für den Meersschadstoff.
So muss z.B. Farbe, welche als MP eingestuft ist, einen Zusatz haben, eben den MP-Auslöser, obwohl die SV274 in der Gefahrguttabelle nicht gelistet ist. z.B. UN1263 - Paint (Naphtha) gruss..aw
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