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EmS-Nr. auf Dokumenten? #19288 25.09.2014 17:15
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Hallo Allerseits,

brauche Hilfe zu den Pflichten der Angabe der EmS-Nr in IMO-Erklärung bzw. Sicherheitsdatenblatt:

Wo finde ich Informationen darüber, ob und wie die EmS-Nr im SDB oder der IMO-Erklärung angegeben werden muß?

Sicherheitsdatenblatt: In VO(EG)453/2010 finde ich keinen Hinweis für das Kap. 14, daß die Angabe der EmS-Nr. erforderlich ist.

Im IMDG-Code (2011) habe ich die Kapitel unter 5.4 durchgeforstet, aber auch keine Hinweise darauf gefunden.

Könnt Ihr mir einen Tipp geben?


Wie steht es mit Erfahrungen aus der Praxis? Habe heute gelernt, daß Teile der EmS-Nr. unterstrichen sein können, was auf besondere Hinweise im Unfallmerkblatt deuten kann. Die partielle Unterstreichung stellt für mich EDV-technisch bei der Dateneingabe und Erstellung von Dokumenten eine ziemliche Herausforderung dar (Datenbank-basiertes System, kein "Word", bei dem das kein Problem wäre). Gibt jemand diese Unterstreichungen in einem Gefahrstoffdaten-System an? Wie sieht das bei Euch in der Praxis aus? Ist das überhaupt sinnvoll?

Viele Grüße,

SF

Re: EmS-Nr. auf Dokumenten? [Re: SafetyFirst] #19289 26.09.2014 08:31
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Guten morgen,

IMDG 5.4.3.2.1 .3 enthält schon einen Hinweis, und den Verweis findet man im §8 der GGVSee.

Wegen dem Unterstrich: Wir machen das manuell aber bei EDV gestützten Systemen muss das eben programmiert werden.

Dienen tut das ganze nur der Reederei.
Wenn ihr die Daten zur IMO Erstellung aus dem GS-Verzeichnis zieht dann macht es Sinn diese dort zu pflegen.
Oder habe ich die Frage falsch verstanden?
gruss..aw

Re: EmS-Nr. auf Dokumenten? [Re: SafetyFirst] #19290 26.09.2014 11:29
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Guten Tag, SafetyFirst
1. Der geltende IMDG-Code ist Amendment 36-12, nicht 35-10 (IMDG 2011).
2. Die angegebene Fundstelle 5.4.3.2.1 sagt. m.E. nichts über eine Eintragung in der DGD sondern über die bei den Beteiligten vorzuhaltenden Informationen, dazu gehört dann auch der EmS-Guide. Der § 8(4) GGVSee regelt ebenfalls nur die Mitnahme des Guide, nicht einen Eintrag in der DGD.
3. Die Grundlage für eine - freiwillige - Angabe kann allerdings die Bem. 5 des Kap. 5.4 sein; sinnvoll wäre eine solche Angabe aus Sicht des Nautikers zwar, jedoch nicht notwendig, da über die UNNR der Zugriff eindeutig möglich ist.
4. Die Unterstreichung ist keine Formalität, sondern verweist auf UNNR-abhängige Informationen im EmS; diese sollten die Sendung m.E. begleiten. eine Wiedergabe der Unterstreichung in EDV-Systemen ohne solche Auswertung ist sinnlos.
Gruß
M.A.T.

Re: EmS-Nr. auf Dokumenten? [Re: M.A.T.] #19291 26.09.2014 14:55
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Hallo,
habe mal in der Begründung zur GGVSee geschaut und bin auf folgenden Text gestossen:
Zu §8, Absatz 1 Nr. 1
'...Mit der Einführung des neuen EmS-Leitfadens ist eine genaue Zuordnung zu den UN-Nummern der Stoffe und Gegenstände des IMDG-Codes erfolgt. Auf die Angabe der EmS-Angaben kann somit verzichtet werden, da sich diese direkt aus der UN-Nummer für jedes gefährliche Gut ergibt...'
Somit bestätigt sich das was M.A.T. bereits ausführte.

Aber ob die Reedereien das so akzeptieren steht auf einem anderen Blatt..
gruss..aw

Re: EmS-Nr. auf Dokumenten? [Re: aw_] #19292 26.09.2014 15:11
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Hallo,
auch für die Reedereien gilt das Recht. Im Zweifelsfall müßte der dortige Gb (den muß es geben) oder derjenige mit Prokura eingeschaltet werden. In Deutschland ist übrigens die WSP HH immer ein unerreicht kompetenter, pragmatischer und zuständiger Anlaufpunkt für Fachfragen.
Gruß
M.A.T.

Re: EmS-Nr. auf Dokumenten? [Re: SafetyFirst] #19293 26.09.2014 15:17
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Hallo Allerseits,
Sicherheitsdatenblatt: In VO(EG)453/2010 finde ich keinen Hinweis für das Kap. 14, daß die Angabe der EmS-Nr. erforderlich ist.

Hallo, die deutschsprachigen Erläuterungen der EU würde ich hier auch nur sehr vorsichtig heranziehen, da sie Begriffe enthalten, die sich so im Gefahrgutrecht nicht unbedingt finden. Daß das SDB generell eine verläßliche Quelle für Gefahrgutinformationen ist sollte ohnehin nicht vorausgesetzt werden.
Gruß
M.A.T.

Re: EmS-Nr. auf Dokumenten? [Re: M.A.T.] #19294 29.09.2014 09:59
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Hallo,

vielen Dank für die Infos. Genau so interpretiere ich das, was ich gefunden habe (oder eben *nicht* gefunden habe) auch. Das hilft mir erstmal weiter.

Viele Grüße,

SF

Re: EmS-Nr. auf Dokumenten? [Re: M.A.T.] #19295 08.10.2014 13:40
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Hallo,
auch für die Reedereien gilt das Recht. Im Zweifelsfall müßte der dortige Gb (den muß es geben) oder derjenige mit Prokura eingeschaltet werden. In Deutschland ist übrigens die WSP HH immer ein unerreicht kompetenter, pragmatischer und zuständiger Anlaufpunkt für Fachfragen.
Gruß
M.A.T.


Man merkt, dass der M.A.T. nicht aus Hamburg kommt ;-)

Wir haben die Erfahrungen machen müssen, dass es bei bestimmten kleineren Sachen sinnvoller ist, auf die Wünsche der Reedereien einzugehen. Ich könnte mich darüber auch immer trefflich aufregen, aber letztlich musst du deren Forderungen akzeptieren. Die haben Hausrecht auf Ihrem Schiff und wenn du einige Dinge nicht machst, fährt deine Sendung nicht mit. Beispiele:
- Generelle Angabe einer Notfallrufnummer
- Angabe der Innenverpackungen von zusammengesetzten Verpackungen (sagt der IMDG Code in einer Bemerkung explizit, dass das nicht benötigt wird)
- Angabe des UN-Verpackungscodes hinter den Versandstückbeschreibungen
Steht alles nicht im IMDG Code, kommste aber nicht drum rum!

Die EmS-Codes geben unsere Kunden daher prinzipiell mit an.

PS: Offensichtlichen Fehlern gebe ich auch nicht klein bei. Letztens verlangte eine Reederei eine komplette IMO Erklärung für Lithiumbatterien für die nach SV 188 nur das dort beschriebene Begleitdokument gefertigt wird. Da gibts auch von uns Gegenwind.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 08.10.2014 13:41.

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