Der Betroffene hat hier ein Bußgeld zahlen müssen. Die Aussage des Admin ist ja wohl auch eindeutig.
Hat der Betroffene das einfach nur akzeptiert oder gab es Widerspruch und Klage? Das eine ist die Frage der Form des Gefahrzettels (s. Anhang) <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Das andere die Frage, ob ich den auch in genau dieser Ausrichtung auf dem Versandstück anbringen muss? Und dann im Weiteren, ob das Versandstück dann auch so hingestellt/verladen werden muss (Ausnahme es hat natürlich die Ausrichtungspfeile)? Gruß Gandalf
Nach einem entspannten Wochenende und etwas Abstand bleibt für mich nun übrig, dass die Versandstücke zwar in allen Lagen transportiert werden dürfen- ABER - nur vor der entsprechenden Kennzeichnung mit Gefahrzetteln. Sind die Versandstücke mit den Gefahrzetteln versehen, geben diese Gefahrzettel auch die Versandstückausrichtung vor. Das entspricht dem ADR und dem Sicherheitsgedanken. Ich denke damit liege ich richtig und kann diesen Gefahrgutbeauftragten damit konfrontieren. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
... dass die Versandstücke zwar in allen Lagen transportiert werden dürfen- ABER - nur vor der entsprechenden Kennzeichnung mit Gefahrzetteln
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Was genau meinst du damit?
Antwort auf
Sind die Versandstücke mit den Gefahrzetteln versehen, geben diese Gefahrzettel auch die Versandstückausrichtung vor.
Das hieße, dass eine Gasflasche nicht liegend befördert darf? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> Und wie sieht es aus bei einer Palette mit 27 Versandstücken (s. Anhang). Beim mittleren Versandtstück kann eine "korrekte" Ausrichtung gar nicht geprüft werden? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> Gruß Gandalf
War mit eigentlich sicher eine Antwort gefunden zu haben. Nun hast du mit der Gasflasche natürlich recht! Wenn ich jetzt eine Gasflasche liegend transportieren darf, darf ich auch ein Fass, eine Kiste, einen Kanister etc. liegend transportieren - und wie bei den Gasflaschen den Gefahrzettel liegend aufkleben. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Das das so nicht geht ist klar, aber wo steht`s geschrieben?
Ich habe kurz was zusammengestellt um meine Frage besser "rüberzubringen". Die obere Reihe meiner Meinung nach erlaubt! (wenn auch tlw. unsinnig) Die Gefahrzettel rautenförmig auf der Ware!
Die untere Reihe? Nicht erlaubt? Wie schon vom Kollegen erwähnt, dürften dann Gasflaschen auch nicht liegend transportiert werden.
Punkt 4.3.6 der CTU-Packrichtlinien lautet: «Fässer, die gefährliche Güter enthalten, sind stets aufrechtstehend zu stauen, sofern nicht die zuständige Behörde etwas anderes genehmigt hat.» Der gleiche Satz findet sich auch im Unterabschnitt 10.3.6 des neuen CTU-Codes. Sowohl die bald überholten CTU-Packrichtlinien wie auch der neue CTU-Code sind weltweit anerkannte Regelwerke und wurden von der IMO/ILO/UNECE gemeinsam herausgegeben.
Die Ausrichtung von Gasflaschen beim Beladen ist den verkehrsträgerspezifischen Regelwerken geregelt, z.B. in der Sondervorschrift CV 10 im Abschnitt 7.5.11 ADR. Die Sondervorschrift CV 10 wird in der Spalte 18 der ADR-Zentraltabelle bei 186 Einträgen genannt.
Ansonsten würde ich mich gar nicht auf unsinnige Diskussionen mit dem Gefahrgutbeauftragten der namhaften deutschen Chemiebude einlassen. Du bist der Kunde! Sag' ganz einfach, dass Du keine liegenden oder sonstwie verdrehten Gefahrzettel auf Deiner Ware sehen willst. Sofern nichts anderes vorgeschrieben ist, gilt der gesunde Menschenverstand! Akademische oder anderweitig erworbene Meriten sollten nicht dazu führen, dass der gesunde Menschenverstand ausgeschaltet wird. Ansonsten fangen wir hier am Ende noch an, zu definieren, was liegend/stehend bzw. oben/unten bedeutet. Es kommt doch immer nur auf die Bezugsgröße/Bezugsfläche an und der Gefahrzettel muss für einen durchschnittlichen Betrachter stimmig angebracht sein.
die Chemiefirma ist der Kunde, nicht felixaustria.
Ich würde an seiner Stelle meine Meinung schriftlich dokumentieren und gut ist. Kommt eine Anzeige, sieht man weiter, aber wenn dokumentiert auf die Ausrichtung der Gefahrzettel hingewiesen wurde, ist felixaustria aus meiner Sicht sauber.
Bedanke mich bei allen Beteiligten! Das ist die Antwort auf meine Frage. Mir ist diese Richtlinie unbekannt, denke aber da bin ich nicht allein <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Nochmal vielen Dank und schöne Grüße aus dem Süden!