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SV 375
#19373
24.10.2014 08:19
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krottendorfer
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Hallo ADR-Experten,
wie ist 4.1.1.5 zu verstehen? Ich bin der Meinung, z.B. ein 4 l Kanister, UN 3082, darf unter Anwendung der SV 375 "solo" (d.h. ohne Außenverpackung)versendet werden. Eine andere Ansicht ist, der Kanister muss in einer Außenverpackung verpackt sein. Lt. 4.1.1.5: Innenverpackungen müssen in einer Außenverpackung so verpackt sein ... Frage: Darf ich diesen Kanister ohne Außenverpackung wirklich nicht versenden?
Weitere Frage zu 4.1.1.5.2: Zwischenverpackungen müssen bauartgeprüft sein? D.h. wenn eine Innenverpackung in eine Außenverpackung eingesetzt ist, braucht keine dieser Verpackungen bauartgeprüft sein. Sobald ich zusätzlich eine Zwischenverpackung verwende, muss diese bauartzgeprüft sein? Sinnvoll?
Bin gespannt auf eure Ansichten!
Grüße aus Korneuburg Franz Krottendorfer
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Re: SV 375
[Re: krottendorfer]
#19374
24.10.2014 09:08
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Stefan82
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Guten Morgen, ab Januar hast du vollkommen recht. Der Kanister ist in dem Fall keine Innenverpackung, sondern das normale Versandstück und unterliegt keinen Vorschriften, außer "gute Qualität" usw.
4.1.1.5.2 irritiert mich ebenfalls
Hättest vielleicht gleich noch schreiben sollen, dass es ums ADR 2015 geht.
Zuletzt bearbeitet von SRiesche; 24.10.2014 09:10.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: SV 375
[Re: krottendorfer]
#19375
24.10.2014 09:20
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aw_
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Moinsen, Bei Anwendung von SV375 darf unverpackt verschickt werden, solange die Verpackung den Vorschriften gem. 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8 entspricht. Ist das nicht der Fall, muss eine Außenverpackung her o.g. Kriterien.
GG-Markierungen braucht es auch keine, aber Achtung: Kennzeichnung gem. CLP ist erforderlich!
4.1.1.5 bezieht sich auf das Benutzen von zusammengesetzten Verpackungen generell.
4.1.1.5.2 Hier geht es wohl darum, eine Außenverpackung so zu benutzen, wie die Verpackung vom Hersteller geprüft wurde. Eine willkürliche Zwischenverpackung steht nicht im Prüfbericht und ist deshalb nicht gültig --> Sicher bin ich aber nicht.. Andere Ideen?
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Re: SV 375
[Re: aw_]
#19376
24.10.2014 09:35
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Hallo Alex,
Danke für den Hinweis, aber wo ist das im ADR nachzulesen: Kennzeichnung gem. CLP ist erforderlich!
Grüße Franz
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Re: SV 375
[Re: krottendorfer]
#19377
24.10.2014 10:06
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aw_
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Hallo Franz, das ist die normale Kennzeichnung gem. CLP. Steht nicht im ADR. Ist somit nicht im Bußgeldkatalog des ADR enthalten <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> gruss..aw
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Re: SV 375
[Re: aw_]
#19378
24.10.2014 10:30
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Hallo zusammen,
4.1.1.5 bedeutet: Innenverpackungen müssen nicht in Außenverpackungen verpackt sein. 4.1.1.5.2 dürfte wirklich nicht klar zu interpretieren sein, was damit gemeint ist. Weiß jemand mehr darüber?
Grüße Franz Krottendorfer
Zuletzt bearbeitet von krottendorfer; 24.10.2014 11:21.
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