Hallo Christin1975,
was muss man für einen Abschluß/Ausbildung haben, um nach VDI 2700 zu schulen?
Das ist im VDI 2700 Blatt 1 detailliert beschrieben.
Weiter Informationen unter:
http://www.lasiportal.de/ladungssicherun...herung.2492.php Unter folgenden Link
http://www.lasiportal.de/ladungssicherun...700-blatt-1.phpfindest Du eine Liste "Anerkannter Ausbilder für Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen nach VDI 2700 Blatt 1"
Ist das Sache des Gefahrgutbeauftragten?
Nein, der Gefahrgutbeauftragte hat Pflichten nach der GbV §8 bzw. ADR Unterabschnitt 1.8.3.3, wobei auf den Unterabschnitt 1.8.3.3 in(1) §8 GbV verwiesen wird.
Dürfen das Gefahrgutbeauftragte durchführen oder dürfen das nur anerkannte Schulungsanbieter?
Bei dem Gefahrgutbeauftragten kommt es darauf an, ob er nach VDI 2700 Blatt 1 eine Ausbildungsgenehmigung hat.
Müssen Verlader solch eine Schulung besucht haben oder reicht die regelmäßige Gefahrgutschulung gemäß ADR 1.3?
Im Gefahrgutbereich gibt es ja den Hinweis der Unterweisung nach Kapitel 1.3, klar muss man dann auch über Ladungssicherung reden. Der die Unterweisung durchführt, muss aber nicht unbedingt eine Ausbildungsgenehmigung nach VDI 2700 Blatt 1 haben.
Zumal in Unterabschnitt 7.5.7.1 steht:
"Die Vorschriften dieses Unterabschnitts gelten als erfüllt, wenn die Ladung gemäß der Norm EN 12195-1:2010 gesichert ist." Und in Absatz 1.1.5 Anwendung von Normen steht:
"Wenn die Anwendung einer Norm vorgeschrieben ist und ein Widerspruch zwischen der Norm und den Vorschriften des ADR/RID besteht, haben die Vorschriften des ADR/RID Vorrang."Weitere Hinweise im Bezug der Ladungssicherung findest Du in der RSEB Ziffer 7-8 und Ziffer 28.1 .