Hallo Gustav_von_2014,
ergänzend zu King_Louie_21 noch Folgendes:
Theoretisch heißt es ja, der Transport endet mit der Bereitstellung der Ware beim Empfänger.
Theoretisch vielleicht, praktisch <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> heißt es aber in § 2 GGBEfG: "Die Beförderung .... umfasst nicht nur den Vorgang der Ortsveränderung, sondern auch die Übernahme und die Ablieferung des Gutes sowie zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung, Vorbereitungs- und Abschlusshandlungen (Verpacken und Auspacken der Güter, Be- und
Entladen),... Ein zeitweiliger Aufenthalt im Verlauf der Beförderung liegt vor, wenn dabei gefährliche Güter ... aus sonstigen transportbedingten Gründen zeitweilig abgestellt werden."
Ich würde sagen, das trifft hier doch zu oder, denn Entladen wurde ja noch nicht.
Gruß Gandalf