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Elektronikschrott Lithium in Ausrüstung M272 #19479 18.11.2014 18:15
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SONNENSCHEIN Offline OP
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Hallo zusammen,
konnte schon jemand Erfahrungen sammeln, mit der Umsetzung der M272 bzw. der P909 im Zusammenhang mit der Sammlung von Elektro- und Elektronikschrott?
Keiner weiss scheinbar wie in Zukunft gesammelt werden muss?

Bin gespannt auf eure Erfahrungen.

Gruss SONNENSCHEIN

Re: Elektronikschrott Lithium in Ausrüstung M272 [Re: SONNENSCHEIN] #19480 18.11.2014 20:21
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King_Louie_21 Offline
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Ja, die Situation ist nicht klar. Hast Du den Thread "Einsammeln von Elektrogeräten" bereits gelesen?
http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads...age=0#Post13710

Schöne Grüße.

Re: Elektronikschrott Lithium in Ausrüstung M272 [Re: King_Louie_21] #19481 19.11.2014 09:30
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Udo Freitag Offline
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Hallo,

soweit ich weiß, bereitet das BMVI diesbezüglich eine Duldung vor.

Gruß

Udo

Re: Elektronikschrott Lithium in Ausrüstung M272 [Re: King_Louie_21] #19482 19.11.2014 12:22
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Sehr interessant. So was ähnliches habe ich bereits aus der Schweiz gehört. Ich denke die Abfallwirtschaft wird noch einige Probleme mit den Lithiumakkus bekommen. Immer wieder hört und liest man von Bränden die zumeist glimpflich abgehen. So wie es aussieht haben die Behörden massive Probleme die Lage einzuschätzen. Fakt ist: Transporte in loser Schüttung mit Geräten die Li- enthalten können, sind gefährlich. Die Geräte werden beim schütten mechanisch belastet, die Batterien sind nicht mehr geschützt....

Re: Elektronikschrott Lithium in Ausrüstung M272 [Re: Udo Freitag] #19483 19.11.2014 12:26
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also weiter bisher. E- Schrott in den Container am besten noch mit verdichten und hoffen, dass nichts passiert. Einmal einen Containerbrand im Tunnel und der schuldige ist ein kleiner Angestellter des Recyclinghofes.
wird spannend wie dies weitergeht.

Gruss

Re: Elektronikschrott Lithium in Ausrüstung M272 [Re: SONNENSCHEIN] #19484 19.11.2014 17:30
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Hallo zusammen,

wie befürchtet/erwartet, es existieren keine praktischen Erfahrungen. Wie könnte eine ADR - konforme Umsetzung aussehen?

1. Die Sammelstelle entfernt die entsprechenden Akkus, Batterien? Scheitert wohl zuerst an der Tatsache, dass sie dies nicht darf. Zudem geht dies bei vielen Geräten nur mit demontierern. Sind ja nicht alles Akkusbohrmaschinen....
2. Verpackung in Gitterboxen? Ohne werfen, sondern hineinstapeln. Umsetzbar ? Normalerweise wird geworfen. Umsetzung der zusätzlichen Vorschrift 3 erscheint schwierig (Polstermaterial, Kunststoffsack...)
3.Das erkennen bzw. aussortieren defekter Li-Akkus (noch in den Geräten) erscheint komplett abwegig...

Ich wäre dankbar über eure Überlegungen...

Gruss

Re: Elektronikschrott Lithium in Ausrüstung M272 [Re: SONNENSCHEIN] #19485 15.12.2014 13:07
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Mit dem nachfolgendem Rundschreiben vom BVSE sollte nun eigentlich alles klar sein!


RUNDSCHREIBEN Nr. 56/2014

Beförderung von
Lithiumbatterien und Lithiumzellen in Elektroaltgeräten nach ADR

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,

wie in unserem Rundschreiben vom 12.11.2014 dargestellt, wurde die aktuelle Rechtslage, auf dessen Grundlage ein Transport von Lithiumzellen oder Lithiumbatterien enthaltende Altgeräte in loser Schüttung bereits jetzt nicht regelkonform ist, ergänzt.

Mit den Vorschriften des ADR 2015 werden die bisher geltenden Verpackungsanweisungen P 903a und P 903b durch eine neue Verpackungsanweisung P 909 ersetzt. Die neue Verpackungsanweisung P 909 enthält unter bestimmten Bedingungen eine Option für eine unverpackte Beförderung. Die Bedingungen für die Freistellung von Beförderungen auf dem Weg zur Erstbehandlungsanlage nach Sondervorschrift 636 wurden ebenfalls entsprechend angepasst. Der Inhalt der neuen Verpackungsanweisung P 909 und der geänderten Sondervorschrift 636 ist bereits durch den Abschluss der multilateralen Vereinbarung M 272 seit März 2014 anwendbar.

Im Klartext: Die P 909 enthält verschiedene Verpackungsoptionen. Für die Beförderung von Elektro(nik)-Altgeräten mit Lithiumbatterien oder Lithiumzellen (Lithiumbatterien in Ausrüstungen) sind insbesondere die Möglichkeiten nach Absatz 3 relevant:

a) Die Verwendung von widerstandsfähigen Außenverpackungen (die Außenverpackung muss nicht bauartzugelassen sein).

Unter einer Außenverpackung sind Gefäße mit vollflächig geschlossenen Wänden zu verstehen. ADR-konforme Behälter sind z.B. IBC, Fässer, Big-Bags, Gitterbox mit verschlossenem Big-Bag, stabile verschließbare Abfallbehälter. Container sind keine Verpackungen im Sinne des ADR, sie zählen als Beförderungsgeräte.

b) Große Ausrüstungen können unverpackt oder auf Paletten verpackt werden, sofern die Batterien durch die Ausrüstung gleichwertig geschützt werden.

Und hier gibt es eine Neuerung. Die Gitterbox allein (d.h. ohne eingesetzten Big-Bag) wäre demnach eigentlich nicht als Außenverpackung im Sinne des ADR anzusehen (keine vollflächig geschlossenen Wände), sie kann aber nun doch durch eine vorgenommene Neuerung im Rahmen einer unverpackten Beförderung eingesetzt werden.

Wie uns das Bundesverkehrsministerium mitteilte sieht der Wortlaut der P 909 Abs. 3 ADR derzeit zwar eine unverpackte Beförderung nur für „Große Ausrüstungen“ vor. Eine klare Abgrenzung zwischen großen und sonstigen Ausrüstungen trifft das Recht aber nicht. Daher ist aufgrund eines deutschen Antrages bei der 46. Sitzung des UN Unterausschusses der Experten für die Beförderung gefährlicher Güter (TDG vom 1.-9.12.2014) beschlossen worden, das Wort „Große“ im letzten Satz von P 909 Absatz zu streichen. Diese Klarstellung wird bereits vor der formellen Regelwerksänderung 2017 im Rahmen der Auslegung des P909 Abs. 3 berücksichtigt.

Wie uns das Bundesverkehrsministerium weiter mitteilte haben die Länder dazu folgenden Hinweis erhalten: „Es sei zu akzeptieren, wenn Elektroaltgeräte mit Lithiumbatterien unabhängig von ihrer Größe unverpackt befördert werden, vorausgesetzt, die enthaltenen Zellen und Batterien werden durch das Gerät gleichwertig geschützt. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Geräte in Gitterboxen gestapelt werden. Eine Verdichtung oder Umschüttung darf nicht erfolgen, da dies zur Beschädigung der enthaltenen Batterien führen kann.“ Damit kann diese Möglichkeit auch für Geräte wie Akkuschrauber, Laptops, Rasierer genutzt werden.

Abschließend ist zu beachten, dass durch ein Qualitätssicherungssystem sichergestellt werden muss, dass die Gesamtmenge an Lithiumzellen oder -batterien je Beförderungseinheit 333 kg nicht überschreitet. Des Weiteren müssen die Versandstücke mit der Angabe „LITHIUMBATTERIEN ZUR ENTSORGUNG“ oder „LITHIUMBATTERIEN ZUM RECYCLING“ gekennzeichnet werden. Damit ist dann eine ADR-konforme Beförderung von Elektroaltgeräten gegeben.

Fazit:
Um den ADR konformen Transport gewährleisten zu können, bedarf es einer zwingenden Zusammenarbeit zwischen dem Erfasser und dem Transporteur. Wir weisen darauf hin, dass auch die verantwortlichen Befüller der Behälter dafür Sorge zu tragen haben, dass ein ADR-konformer Transport durchgeführt werden kann. Auch die falsche Befüllung wird nach den ADR Vorschriften mit einem Bußgeld geahndet. Eine Lösung der Problematik besteht u.E. derzeit nur in einer Separierung der betreffenden Altgeräte. Wir schlagen daher vor mit den Übergabestellen folgende Vorgehensweise zu vereinbaren:

Alle Geräte, die Lithiumzellen oder Lithiumbatterien enthalten, müssen separat entweder in einem ADR konformen Behälter (z.B. Big-Bag oder Gitterbox mit innenliegendem Big-Bag) oder aufgrund der oben genannten Ausnahmeregelung zumindest in einer Gitterbox gestapelt werden.

Die Behälter müssen mit der Aufschrift „„LITHIUMBATTERIEN ZUR ENTSORGUNG“, bzw. „LITHIUMBATTERIEN ZUM RECYCLING“ dauerhaft und leserlich gekennzeichnet sein.

Elektro(nik)-Altgeräte, die aufgrund ihrer Abmessungen oder ihres Gewichtes nicht in Umschließungen, wie GiBo, IBC, Fässer, Big-Bag etc. verpackt werden können, dürfen auf Palette unverpackt sauber gestapelt im Container transportiert werden.

Wir möchten Ihnen empfehlen, diese Vorgehensweise mit Ihren Anfallstellen zu vereinbaren. Sollten sich weitere Neuerungen durch den Gesetzgeber ergeben, werden wir Sie informieren. Für Rückfragen stehen Ihnen die Unterzeichner gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Habel Miryam Denz-Hedlund
- Referent - - Justiziarin -
__________________________________________________
bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.
Hohe Straße 73, 53119 Bonn
Tel.: 0228/98849-41
Fax: 0228/98849-99
habel@bvse.de
denz-hedlund@bvse.de
www.bvse.de

Re: Elektronikschrott Lithium in Ausrüstung M272 [Re: SONNENSCHEIN] #19486 22.01.2015 15:00
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Gerald Offline
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Hallo Sonnenschein,

hier ein Link http://www.laga-online.de/servlet/is/28460/ , welcher uns zeigt, dass sich was auf diesem Gebiet tut. Es kann nur noch ein wenig Zeit ins Land gehen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Elektronikschrott Lithium in Ausrüstung M272 [Re: SONNENSCHEIN] #19487 30.04.2015 14:33
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Gerald Offline
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Hallo Zusammen,

unter dem Link

http://www.ihk-koblenz.de/blob/koihk24/s...aeuser-data.pdf

befindet sich das Referat von Herr Jörg Holzhäuser vom Forum Gefahrgut Rhein-Mosel am 4. März 2015 in welchen es unter anderem;

- auf Seite 1 - 20 um Lithiumbatterien, insbesonders um die Entsorgung, Umgang mit beschädigten Lithiumbatterien und die Erfassung und Abholung von Elektro-Altgeräten, die Lithiumbatterien oder -akkumulatoren enthalten geht.

- auf Seite 51 - 58 geht es um den Umgang mit Leuchtmitteln nach Unterabschnitt 1.1.3.10 bzw. Nutzung der Sondervorschrift 366.

Natürlich sind auf den anderen Seiten noch ein paar andere interessante Hinweise dabei.


Gruss aus Unterfranken

Gerald

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