Hallo,
es ist durchaus möglich, dass der Lieferant auf Grund von neuen Erkenntnissen zu einer Klassifizierung als Akut toxisch kommt. Die Einträge im Anhang 3.2 von CLP dürfen durch weitere Angaben ergänzt werden. Nur wenn es bereits einen Eintrag für die Gefahrenklasse gibt ist das bindend, solange kein Sternchen hinter dem Eintrag vermerkt ist. (Wenn ein Sternchen gedruckt ist, kann man die Einstufung verstärken.)
Ameisensäure ist, soweit ich weiß, eingestuft als:
Skin Corr. 1A; H314: C ≥ 90 %
Skin Corr. 1B; H314: 10 % ≤ C < 90 %
Skin Irrit. 2; H315: 2 % ≤ C < 10 %
Eye Irrit. 2; H319: 2 % ≤ C < 10 %
Akute Tox ist also nicht aufgeführt und kann beliebig ergänzt werden, wenn Testergebnisse das belegen.
Ich würde also mal nachfragen, ob die neue Einstufung auf einer ATP oder aus internen Testergebnissen bei dem Lieferanten beruhen.
LG
Marco