Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 1 von 2 1 2
Beförderer als Verlader #19511 26.11.2014 21:06
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 753
U
Udo Freitag Offline OP
Meister aller Klassen
OP Offline
Meister aller Klassen
U
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 753
Hallo,

manchmal verstehe ich die Gefahrgutwelt nicht mehr. Ein Lkw wird bei Firma X mit Gefahrgut beladen. Der Lkw wird auf seiner Tour zum Empfänger kontrolliert und man stellt Ladungssicherungsmängel fest. Ein OWi-Verfahren wird gegen die entsprechenden Beteiligten eingeleitet. U.a. wird auch der Verlader angehört, der die Schuld von sich weißt mit der Behauptung, der Beförderer ist der Verlader. Auch der Beförderer wird angehört und zugibt er sei der Verlader und zahlt das Bußgeld. Begründung, der unmittelbare Besitz sei an der Laderampe auf den Beförderer übergegangen.
Da frage ich mich, kann das richtig sein und vom Gesetz gewollt?



Gruß

Udo

Re: Beförderer als Verlader [Re: Udo Freitag] #19512 27.11.2014 09:38
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Hallo Udo,
also wenn der unmittelbare Besitz tatsächlich an der Laderampe auf den Fahrer/Beförderer übergeht (es haben ja beide Parteien bestätigt) und der Fahrer/Beförderer das Gut vielleicht dann auch noch selbst in das Fahrzeug verlädt, dann entspricht das den Begriffsbestimmungen aus § 2 Nr. 3 GGVSEB.
Gruß Gandalf

Re: Beförderer als Verlader [Re: Gandalf] #19513 27.11.2014 16:01
Registriert: Apr 2011
Beiträge: 78
H
Hagen Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
H
Registriert: Apr 2011
Beiträge: 78
Hallo,
wenn das so wäre, wäre ja das 4-Augen-Prinzip, das ja der Grund für diese Regelung ist, ausgehebelt. Der Wortlaut in § 2 Nr. 3 GGVSEB ist "Verlader ist auch das Unternehmen, das als unmittelbarer Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer ... übergibt ...". Meiner Meinung nach bleibt man auch nach der Übergabe Verlader, da man ja vorher Besitzer war und das Gut übergeben hat, also die Bedingungen von § 2 Nr. 3 erfüllt sind.

Gruß
Hagen

Re: Beförderer als Verlader [Re: Hagen] #19514 27.11.2014 18:46
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 753
U
Udo Freitag Offline OP
Meister aller Klassen
OP Offline
Meister aller Klassen
U
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 753
Hallo Hagen,

stimme Dir eigentlich zu aber das 4-Augenprinzip scheint man aushebeln zu können. Was ich mich noch frage, der Verlader hat ja nicht nur die Pflicht zu Ladungssicherung sondern noch diverse andere Pflichten , wer muss diese beachten? Auch der Beförderer? Und wie funktioniert das mit der Besitzübergabe? Steht das im Speditionsvertrag oder in einer anderen vertraglichen Regelung oder ist es ausreichend wenn man das mündlich macht? Was sagt das HGB? Muss der Absender nicht auch für die Ladungssicherung sorgen? Muss der Fahrzeugführer als Erfüllungsgehilfe des Beförderers extra unterwiesen werden und als " beauftragte Person" ernannt werden?

Gruß

Udo

Re: Beförderer als Verlader [Re: Udo Freitag] #19515 27.11.2014 18:52
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185
K
King_Louie_21 Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
K
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185
Hallo Udo,

das hängt doch auch von der Kompetenz und dem Fachwissen der Bußgeldstelle ab. Möglicherweise hat der Verlader im Sinne des § 2 Nr. 3 GGVSEB (letzter Satz) einfach nur Glück gehabt.

Schöne Grüße.

Re: Beförderer als Verlader [Re: King_Louie_21] #19516 28.11.2014 04:29
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 753
U
Udo Freitag Offline OP
Meister aller Klassen
OP Offline
Meister aller Klassen
U
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 753
Hallo King_Louie_21,

Glück gehabt. Schön wärs dann müsste man sich keine wirklichen Gedanken machen. Wie Hagen schon erwähnt das 4-Augenprinzip will man aufgeben.

Gruß

Udo

Re: Beförderer als Verlader [Re: Udo Freitag] #19517 28.11.2014 07:45
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325
G. Homann Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325
Hallo zusammen,

zu dieser Thematik gab es doch schon 2005 einen ziemlich eindeutigen Beschluss vom OLG Thüringen (wenn man mal von der unterschiedlichen Auffassung der Begriffe "Gefahrgutbeauftragter" und "beauftragte Person" absieht).
-> siehe Anlage.

Gruß aus Koblenz
Günther Homann

Anhänge
20530-OLGThüringen.pdf (0 Bytes, 879 Downloads)
Re: Beförderer als Verlader [Re: G. Homann] #19518 28.11.2014 08:32
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 753
U
Udo Freitag Offline OP
Meister aller Klassen
OP Offline
Meister aller Klassen
U
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 753
Hallo Herr Homann,

das Urteil kenne ich und ich muss leider fetsstellen, es gehört der Vergangenheit an. Die Gegenwart u. die Zukunft sehen anscheinend leider ganz anders aus.


Gruß

Udo

Re: Beförderer als Verlader [Re: Udo Freitag] #19519 05.12.2014 08:10
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
TDamm Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
Antwort auf

das Urteil kenne ich und ich muss leider fetsstellen, es gehört der Vergangenheit an. Die Gegenwart u. die Zukunft sehen anscheinend leider ganz anders aus.


Hallo Udo,
kannst Du Deine Auffassung zum OLG Jena etwas näher erläutern.
Meines Wissens gibt das dazu bis dato keine höher gerichtliche Entscheidung.

Auch wird wohl in der GGVSEB 2015 die 2. alternative des Verladerbegriffs nicht gestrichen sein. Wenn natürlich der Beförderer die Schuld des Verladers auf sich nimmt, dann machen es sich Bußgeldbehörden manchmal auch etwas leicht. Auch sind mir Fälle bekannt, in welchen der Verlader, welcher den Bußgeldbescheid wegen fehlender LASI akzeptierte, den Betrag dem Beförderer bei der nächsten Gutschrift abgezogen hat, da nach Auffassung des Verladers der Fahrer schuld sei. Nur gut, dass es jetzt Punkte gibt!

Grüße aus Thüringen

Re: Beförderer als Verlader [Re: TDamm] #19520 09.12.2014 19:07
Registriert: Sep 2009
Beiträge: 75
ARK Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
Registriert: Sep 2009
Beiträge: 75
Hallo zusammen,

in einem mir bekannten Speditionsunternehmen war es noch letztes Jahr so, dass sich das Unternehmen in einer dem Bußgeldbescheid vorausgehenden Verladerfeststellung nicht von der Verantwortung als Verlader freisprechen konnte, OBWOHL die tatsächliche Verladung nachweislich ausschließlich durch den Fahrer des Beförderers erfolgt war.

In der speditionellen Praxis der Sammelgutverladung ist es durchaus "Verkehrssitte", dass insbesondere die Beladung der Nahverkehrsfahrzeuge ausschließlich durch die Fahrer der jeweiligen Touren vorgenommen wird. Gleiches gilt für die Abholung von Waren bei den Kunden; insbesondere bei der Masse der "Kleinkunden", bei denen z.B. 5 Karton oder 1 Halbpalette abgeholt wird.

Insoweit ist der derzeit angewendet Verladerbegriff absolut weltfremd, soweit er sich nicht auf den tatsächlichen Verlader bezieht. Solange die Begrifflichkeit aber derart krude angewendet wird, kann ich der neuen Punkteregelung auch nichts Gutes abgewinnen.
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />


Mit freundlichen Grüßen
ARK
Seite 1 von 2 1 2

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
Einstufung
ansteckungsgefährlicher Stoffe

von M.A.T. - 24.04.2025 16:04
Sendung Gerät mit Funkstrahlung
von M.A.T. - 24.04.2025 13:33
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3