Hallo Frank,
ich wüsste nicht, was dagegen spricht. UN 3509 hat Beförderungskategorie 4, darf also unter 1.1.3.6 in unbegrenzter Menge transportiert werden.
Da BefKat. 0 für UN 3509 nicht zugelassen ist, kann auch die Anforderung in 1.1.3.6.1, dass Verpackungen von Stoffen mit BefKat. 0 auch BefKat. 0 sind, leicht erfüllt werden.
Siehst Du irgendwelche Probleme?
Gruß
Hagen