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UN 3509
#19525
27.11.2014 11:55
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Frank D.
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Hallo Kollegen,
ca. 1 mal im Monat fährt eine von uns beauftragte Spedition einen Container mit ungereinigten Kanistern (Kl. 6.1 und 8) in einem 10m³ Deckelcontainer zu einem Entsorgungsfachbetrieb. Ich würde das ganze ab nächstes Jahr gerne als UN 3509 unter Freistellung nach 1.1.3.6 fahren. Ist die Freistellung möglich?
Frank
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Re: UN 3509
[Re: Frank D.]
#19526
27.11.2014 15:22
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Hagen
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Hallo Frank,
ich wüsste nicht, was dagegen spricht. UN 3509 hat Beförderungskategorie 4, darf also unter 1.1.3.6 in unbegrenzter Menge transportiert werden.
Da BefKat. 0 für UN 3509 nicht zugelassen ist, kann auch die Anforderung in 1.1.3.6.1, dass Verpackungen von Stoffen mit BefKat. 0 auch BefKat. 0 sind, leicht erfüllt werden.
Siehst Du irgendwelche Probleme?
Gruß Hagen
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Re: UN 3509
[Re: Hagen]
#19527
27.11.2014 18:42
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gg-freak
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Das klingt so, als wenn Frank D. die Beförderung in "Loser Schüttung" durchführen will. Wenn das so ist, dürfen die Erleichterungen aus Absatz 1.1.3.6.2 ADR nicht in Anspruch genommen werden. Die "Tausend-Punkte-Regelung" darf nur für die Beförderung in Versandstücken in Anspruch genommen werden. Demzufolge ist die Beförderungskategorie hinsichtlich der anzuwendenen Vorschriften unerheblich.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
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Re: UN 3509
[Re: gg-freak]
#19528
28.11.2014 09:35
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Hagen
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Guter Einwand. Muss auch noch richtigstellen, dass für UN 3509 nicht BefKat 0 ausgeschlossen ist, sondern Null in Spalte 7a.
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Re: UN 3509
[Re: Hagen]
#19529
28.11.2014 11:37
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Frank D.
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Hallo,
danke schon mal für die Antworten. Oh das die 1000 Punkte Regelung nur für Stückgut gilt hab ich übersehen. Danke für den Hinweis. Also dann doch als regulären Gefahrguttransport. Würde heißen, an beiden Längsseiten des Containers, vorn und hinten am Fahrzeug orange Tafel 90/3509 und an allen vier Seiten des Containers Großzettel Klasse 9?
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Re: UN 3509
[Re: Frank D.]
#19530
28.11.2014 11:48
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gg-freak
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Kennzeichnung der Beförderungseinheit: 1. Alternative: Vorn und hinten am Fahrzeug neutrale orange Warntafeln und an den Längsseiten Warntafel mit 90/3509; alle 4 Seiten Großzettel Muster 9 2. Alternative: WENN NUR UN 3509 in dem/den Container(n), dann darf auch vorn und hinten an der Beförderungseinheit Warntafel mit 90/3509 und zusätzlich an allen vier Seiten der Container Großzettel Muster 9 (siehe Absatz 5.3.2.1.6 ADR)
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
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Re: UN 3509
[Re: gg-freak]
#19531
28.11.2014 14:01
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Frank D.
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Da in dem Container nur Altverpackungen transportiert werden und nichts anderes, wäre die 2. Möglichkeit wohl die beste. Vielen Dank und ein schönes Wochenende.
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