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Ausnahmeregelung UN2984 #19532 27.11.2014 12:38
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Andreas1976 Offline OP
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Hallo Forum,
wir stellen Haarfärbeprodukte her. Leider ist für helle Farbtöne
eine Entwicklerflüssigkeit ( Lösung mit 9% Wasserstoffperoxid )dabei.
Ab 8 % wird die Lösung als Gefahrgut eingestuft.( UN 2984)
Sind Euch ggf. Ausnahmeregelungen bekannt, die sich z.B. auf die max.Füllmenge
pro Innenverpackung bezieht. ( wir reden um 50ml Füllmenge/Innenverpackung )
vielen Dank für Eure Beiträge


Sind Sie John Wayne oder bin ich es ?
Re: Ausnahmeregelung UN2984 [Re: Andreas1976] #19533 27.11.2014 18:47
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Hr./Fr. Roithmeier,

EQ (excepted quantities) gem. Kapitel 3.5 funktioniert bei 50 ml Innenverpackungen nicht mehr; aber Du könntest die LQ-Freistellung (begrenzte Mengen) anwenden. Es gelten dann die vereinfachten Vorschriften gem. Kapitel 3.4 ADR/RID/ADN/IMDG-Code.

Zur Luftfracht habe ich keine richtige Ahnung. In den meisten Fällen wird da für LQ kein großer Vorteil gesehen. Diesen Punkt sollte jedoch jemand anders prüfen, falls für Dich relevant.

Schöne Grüße.

Re: Ausnahmeregelung UN2984 [Re: Andreas1976] #19534 27.11.2014 18:54
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gg-freak Offline
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Denkbar wäre eine Beförderung nach Kapitel 3.4 ADR (LQ-Beförderung). Hier wirst du allerdings nur von einem Teil der Gefahrgutvorschriften befreit. Die Innenverpackung darf 5 Liter nicht überschreiten und das gesamte Versandstück darf nicht mehr als 30 kg Bruttomasse haben. Bei Trays ist die Bruttomasse auf 20 kg beschränkt. Die noch anzuwendenden Vorschriften sind im Abschnitt 3.4.1 ADR zu finden. Nachfolgend sind dann die Voraussetzungen für die Beschaffenheit der Versandstücke und deren Kennzeichnung zu finden. Auf die LQ-Vorschriften aus dem ADR 2009 bin ich hier nicht eingegangen, weil diese nur noch bis längstens 30 Juni 2015 in Anspruch genommen werden dürfen.


Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
Re: Ausnahmeregelung UN2984 [Re: Andreas1976] #19535 28.11.2014 08:59
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Gandalf Offline
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Hallo Roithmeier1976,
warum nicht geringere Konzentration mit höherem Volumen wie z. B. 60 ml 7,5 %. Dann wäre Gefahrgut außen vor und die Menge H2O2 die gleiche. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Gruß Gandalf


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