IBC - Wiederkehrende Prüfung
#1964
14.08.2004 10:36
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S.Schumacher
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Hallo Gefahrgut-Experten,
In Kapitel 6.5.4.14.3 steht: "Alle metallene IBC, starren Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC zur Beförderung von flüssigen Stoffen oder von festen Stoffen, die unter Druck gefüllt oder entleert werden, müssen als erstmalige Prüfung .......... und in Abständen von höchstens zweieinhalb Jahren der Dichtheitsprüfung unterzogen werden."
Bezieht sich "unter Druck gefüllt oder entleert" auf Kombinations-IBC für flüssige und für feste Stoffe oder nur auf Kombinations-IBC für feste Stoffe???
Wenn man es einfach so liest, interpretiere ich es so als wenn es für beide gilt. Wenn man die Code-Beschreibung unter 6.5.1.4.3 anschaut bin ich mir da aber nicht mehr sicher, da dort nur bei Kombinations-IBC für feste Stoffe speziell die Befüllung und Entleerung unter Druck genannt ist.
mit freundlichen Grüßen S. Schumacher
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Re: IBC - Wiederkehrende Prüfung
[Re: S.Schumacher]
#1965
16.08.2004 11:34
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Anderl
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Hallo H. Schumacher,
interpretiere dies so, dass 6.5.4.14.3 gilt
a) für metallene IBC, starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC zur Beförderung von flüssigen Stoffe
b) für metallene IBC, starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC zur Beförderung von festen Stoffen, die unter Druck gefüllt oder geleert werden
IBCs für feste Stoffe, die nur über Schwerkraft befüllt und entleert werden, sind nicht betroffen.
Freundliche Grüße Josef Anderl
Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
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Re: IBC - Wiederkehrende Prüfung
[Re: Anderl]
#1966
15.09.2004 14:08
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M.Brück
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Hallo Herr Anderl,
ich sehe das ein wenig anders, nämlich dahingehend, dass auch alle IBC´s für flüssige Stoffe die nicht mit Druck befüllt oder entleert werden keiner Dichtheitsprüfung unterzogen werden müssen.
Gruß aus Gießen Mario
Nicht vergessen : "Mensch bleiben"
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Re: IBC - Wiederkehrende Prüfung
[Re: Anderl]
#1967
15.09.2004 14:54
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Udo Leithold
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Hallo Alle zusammen,
ich kann mich hier nur der Ansicht von Herrn Anderl anschließen. Nur so ist die Regelung in 6.5.4.14.3 auszulegen. Anders würden die 31A/Y/... IBC, also die auf Baustellen u. ä. verwendeten, aus der Prüfpflicht herausfallen. Die Firma ADAM z.B. gibt aber auf dem Tankschild einen Prüfdruck innen und im Mantel an. Warum sollten die so etwas tun, wenn sie nicht dazu verpflichtet sind? Dieser Mehraufwand macht den IBC doch kostenaufwändiger und damit kann er schlechter verkauft werden. Klingt doch logisch, oder?
Mit vielen Grüßen Udo Leithold
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Re: IBC - Wiederkehrende Prüfung
[Re: Udo Leithold]
#1968
15.09.2004 17:19
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G. Homann
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Hallo zusammen,
über dieses Problem bin ich auch schon gestolpert. Meine Interpretation des ADR- Textes entsprach der Auslegung von Herrn Anderl u. Herrn Leithold. Sie wurde mir durch einen Sachverständigen des TÜV- Süddeutschland bestätigt!
Gruß Günther Homann
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Re: IBC - Wiederkehrende Prüfung
[Re: Udo Leithold]
#1969
16.09.2004 16:19
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M.Brück
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Hallo Udo,
genau wegen dieser Mobiltankstellen mit IBC-Zulassung wurde ich von einem Herstellter darüber belehrt, dass, da sie drucklos befüllt und entleert werden, sie keiner Dichtheitsprüfung alle 2,5 Jahre unterzogen werden müssen.
Ich denke man kann die Vorschrift so und so lesen und interpretieren, hier sollte der Gesetzgeber mal sagen wie genau er die Vorschrift ausgelegt haben möchte.
Gruß aus Gießen Mario
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