Gefahrzettel bei SV 375
#19774
19.01.2015 16:26
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krottendorfer
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Hallo Gegahrgutexperten,
Wird in D-Nachbarland bzgl- SV 375 die Regelung im RSEB auch so "gelebt": "Versandstücke, ... , die eine zusätzliche, nicht geforderte Kennzeichnung und Bezettelung tragen, die jedoch auf eine vorhandene Gefahr im Sinne des Gefahrgutrechts hinweisen, begründen keine Ordnungswidrigkeit." D.h. Versandstücke als ADR-Gut gekennzeichnet aber kein Beförderungspapier?
In A dürfte diese Vorgangsweise Probleme bereiten, obwohl im Mängelkatalog zu §§ 15a und 16 GGBG Chekl.Pos. 25.13 vermerkt ist: Nicht vorgeschriebene aber zutreffende Gefahrzettel sind zusätzlich angebracht = kein Mangel.
Grüße Franz Krottendorfer
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Re: Gefahrzettel bei SV 375
[Re: krottendorfer]
#19775
19.01.2015 18:38
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Gerald
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Hallo Franz, D.h. Versandstücke als ADR-Gut gekennzeichnet aber kein Beförderungspapier? Du meinst wahrscheinlich den Eintrag in der RSEB Ziffer 5-3 und warum sollte er nicht genutzt werden. Der Anwender kann ihn nutzen und sollte das bei einer Kontrolle als Mangel gewertet werden, kann man immer noch über den Anhörungsbogen mit dem Hinweis auf RSEB Ziffer 5-3 gerade ziehen. Bei UN 2915 bzw. UN 3332 hann ich ja nach Kapitel 8.5 die SV 12 nutzen, bei Einhaltung der Vorgaben, bin ich zwar im kennzeichnungspflichtigem Bereich aber der Fahrzeugführer braucht keinen ADR-Schein sondern nur eine Schulung des Gefahrenbewusstseins und natürlich die entsprechende Kennzeichnung und Ausrüstung.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Gefahrzettel bei SV 375
[Re: krottendorfer]
#19776
20.01.2015 06:28
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King_Louie_21
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Hallo Franz, im Thread SV 375 haben wir uns ja schon mit dieser Sondervorschrift beschäftigt. Das dort bereits erwähnte Sitzungsprotokoll besagt: «The Sub-Committee confirmed that the application of special provision 375 was optional, i.e., that a consignor could choose not to take advantage of the exemption, in which case all the provisions for such substances had to be met.»Ein solches Sitzungsprotokoll ist natürlich kein rechtsverbindlicher Text, aber eine Auslegungshilfe, die wiedergibt, was die Experten des UNECE-Unterausschusses gemeint haben. Auch die deutsche RSEB ist eine nicht rechtsverbindliche Auslegungshilfe, die jedoch beim Vollzug der Rechtsvorschriften in Deutschland in der Regel von den Behörden angewendet wird. Schöne Grüße.
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Re: Gefahrzettel bei SV 375
[Re: krottendorfer]
#19777
23.01.2015 14:50
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krottendorfer
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Hallo Gefahrgutexperten!
[quote] Wird in D-Nachbarland bzgl- SV 375 die Regelung im RSEB auch so "gelebt" Versandstücke als ADR-Gut gekennzeichnet aber kein Beförderungspapier? In A dürfte diese Vorgangsweise Probleme bereiten /[quote]
Anderer praktikabler Lösungsvorschlag: Auf einer Beförderungseinheit befinden sich UN 3082 und UN 3077 gekennzeichnete Versandstücke bis 5 l/kg und ungekennzeichnete Versandstücke, die nach SV 375 befördert werden. Ein Beförderungspapier wird für die gesamte Menge mitgegeben mit den Vermerk "SV 375". Hiermit hätte ich alle Varianten an Versandstück-Kennzeichnungen abgedeckt: Für die gekennzeichneten Versandstücke ist das Beförderungspapier mit dem entsprechenden Eintrag vorhanden, für die nicht gekennzeichneten Versandstücke ist der Hinweis SV 375 vorhanden. Ich erkenne bei dieser Vorgehensweise keinen ADR-Fehler.
Freundliche Grüße Franz Krottendorfer
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