Außer evtl. anzubringender Ausrichtungspfeile müssen die anderen Angaben (UMVERPACKUNG, UN..., Gefahrzettel, evtl. umweltgefährdend) nur einmal angebracht werden (siehe 5.1.2.1).
Für mich stellt sich allerdings die Frage, ob das Strechen mit Folie tatsächlich als Ladungssicherung anerkannt ist ... nun gut, hier handelt es sich um leere Fässer, wie verhält es sich bei gefüllten Verpackungen? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Gruß,
Holger.