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Gefahrgut Unfall
#19846
26.01.2015 22:25
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wifi
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Hallo zusammen, ich möchte es mal salopp formulieren. Während des Transportes fällt wegen nachlässiger Ladungssicherung ein Sack Düngemittel um, platzt zum Teil und 50 Gramm Düngemittel treten aus. Unter den entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen wie Staubschutz, kein offenes Feuer etc. soll der Fahrer das ausgetretene Düngemittel in einen Behälter schaufeln, Deckel darauf und in der Firma wird bei Ankunft das Düngemittel entsprechend entsorgt (und wenn es der eigene Apfelbaum ist). Ein Anruf bei der Feuerwehr zu diesem Vorfall wäre aus meiner Sicht wie mit Kanonen auf Spatzen schießen. Gleiche Vorgehensweise bei einem Gefahrgut der Klasse 6 würde mir erhebliche Kopfschmerzen bereiten. Wo ist also die Grenze zu entscheiden was innerhalb der Transportkette bewältigt werden kann und ab wann sind zwingend z. B. die Feuerwehr oder andere externe Hilfskräfte einzuschalten. Ich suche dazu schon lange nach Informationen die eine Richtschnur bilden können. Leider bisher erfolglos. Kennt jemand hierzu eine Guideline die auch externen Prüfungen standhält? Gruß Jürgen
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Re: Gefahrgut Unfall
[Re: wifi]
#19847
26.01.2015 23:33
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Kay Schmauder
Großmeister
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Hallo Jürgen,
nun meiner Meinung nach hast du die Frage eigentlich schon selbst beantwortet. Wenn nach einem Un- oder Zwischenfall ausgetretene Gefahrgüter Fach- und Sachgerecht (Bergungsverpackung) aufgenommen und danach einer Entsorgung, Aufbereitung oder Wiederbefüllung zugeführt werden können und dies vom Fahrer, wenn dieser soweit geschult und ausgebildet ist durchgeführt werden kann, super. Wenn nicht muss ich eben Fachkräfte zu diesem Un- oder Zwischenfall rufen, egal ob es sich um Güter der Klasse 6 7 oder andere Klassen handelt. Oder anders gesagt, wenn ein paar Liter Diesel ins Erdreich oder auf den Boden gelangen und ich keine Möglichkeit habe dies Aufzunehmen muss ich die Feurewehr rufen. Habe ich die Möglichkeiten und die Schulung wie auch Ausrüstung dabei mehrere kg an Giftstoffen wieder selbst Aufzunehmen (Transport gem. 1.1.3.6 (also keine Meldepflicht)) und diese danach korrekt weiter zu befördern (Bergungsverpackung) können die Jungs mit den roten Autos und den blauen Joghurtbechern zu Hause bleiben. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: Gefahrgut Unfall
[Re: Kay Schmauder]
#19848
27.01.2015 09:59
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Gandalf
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Hallo wifi, als Abgrenzungshilfe könnte 1.8.3.6 ADR dienlich sein: "Der Gefahrgutbeauftragte trägt dafür Sorge, dass nach einem Unfall, ... bei dem Personen, Sachen oder die Umwelt zu Schaden gekommen sind, ... " Wobei ich das hier dann noch ergänzen würde auf "oder zu Schaden kommen können". Es immer eine Abwägungsfrage, da gibts kein Schema F oder eine Checkliste die man abarbeiten kann. Das ist immer auch abhängig von der konkreten Situation. Im Zweifel auf Nummer sicher gehen. In dem Fall eines umgefallenen Sackes mit Düngemittel würde ich jetzt vlt. auch nicht gerade von Unfall sprechen. Nachtrag: Möchte auch noch auf 1.8.5 ADR hinweisen ! Gruß Gandalf
Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 27.01.2015 10:27.
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Re: Gefahrgut Unfall
[Re: wifi]
#19849
27.01.2015 18:06
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wifi
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OP
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Hallo, Danke für die Antworten, ich hatte mir es so schon gedacht war mir aber nicht sicher ob mir Informationen zu diesem Thema verborgen geblieben sind. Fazit: Es gibt nur Einzelfallentscheidungen. Danke und Gruß Jürgen
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