Hallo Sebastian,
dass der Unternehmer und die beauftragten Personen dafür verantwortlich sind, dass alle Mitarbeiter eines Unternehmes im Bereich Gefahrgut geschult sind.
Diese Änderung trat mit Einführung des ADR 2011 in Kraft, da wurde das Kapitel 1.3 wie folgt nach "
Verantwortungsbereich stellt," ergänzt: "
... unterwiesen sein. Arbeitnehmer müssen vor der Übernahme von Pflichten gemäß Abschnitt 1.3.2 unterwiesen sein und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen. In der GGVSEB wurden diese Ergänzungen dann im §27 Nr. 5 Absatz 1 und Absatz 2 aufgenommen, gleichzeitig erfolgte eine Ergänzung im §37 unter Lfd.Nr. 19g und 19h und in der Anlage 7 der RSEB stand dann unter Ziffer 192 "500¤" und 193 ebenfalls "500¤".
In der Bundesrat Drucksache 821/10 vom 13.12.10 ging es um die Einführung der neuen Gefahrgutbeauftragtenverordnung (hängt als Datei bei), wo Du ab Seite 16 die Begründung dazu findest.
Die GbV wurde dann zum 01.09.2011 in Kraft gesetzt, wobei diese durch den Artikel 3 der Verordnung vom 19. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2715) nochmal geändert wurde.