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Durchführung von Schulungen Unternehmerpflicht? #19852 27.01.2015 12:49
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bastianmannheim Offline OP
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Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bin auf der Suche nach einer Vorschrift, die sich vor etwa zwei Jahren geändert hat. Ich weiß leider den Bereich (ob ADR, OWIG,...) nicht mehr.
Aus der "neuen" Vorschrift geht hervor, dass der Unternehmer und die beauftragten Personen dafür verantwortlich sind, dass alle Mitarbeiter eines Unternehmes im Bereich Gefahrgut geschult sind.

Kann sich jemand von euch noch daran erinnern, was da genau geändert wurde und wo das steht?

Schonmal danke und viele Grüße,
Sebastian

(Ich hoffe ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken um was es mir geht <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" /> )

Re: Durchführung von Schulungen Unternehmerpflicht? [Re: bastianmannheim] #19853 27.01.2015 13:00
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aw_ Offline
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Hallo Sebastian,
vermutlich meinst Du die alte GBV wo noch von 'sonstigen verantwortlichen Personen' und 'beauftragte Personen' die Rede ist, oder?

Anbei mal ein älteres Modell <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Im ADR ist gegenwärtig nur noch von 'Beteiligten' die Rede.
Die 'verantwortliche Person' ist gem. OWIG §9 genannt. Das sind aber i.d.R: keine Verpacker etc. sondern eher Vorgesetzte mit Verantwortung.
gruss..aw

Anhänge
20881-GBV_1989_juris.pdf (0 Bytes, 169 Downloads)
Re: Durchführung von Schulungen Unternehmerpflicht? [Re: bastianmannheim] #19854 27.01.2015 13:01
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Stefan82 Offline
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Das bezieht sich glaube ich auf den Wegfall der beauftragten Personen nach §6 GbV.

Inzwischen gilt 1.3 ADR, worin steht, dass alle an der Beförderung von gefährlichen Gütern Beteiligten entsprechend ihrer Aufgaben unterwiesen sein müssen.

Wann genau die Änderung der GbV war, weiß ich leider nicht, dürfte abber 2011 oder 2012 gewesen sein.


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Durchführung von Schulungen Unternehmerpflicht? [Re: Stefan82] #19855 27.01.2015 15:58
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bastianmannheim Offline OP
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Danke euch, das hilft mir weiter!

Re: Durchführung von Schulungen Unternehmerpflicht? [Re: bastianmannheim] #19856 28.01.2015 11:29
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Gerald Online
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Hallo Sebastian,

Antwort auf
dass der Unternehmer und die beauftragten Personen dafür verantwortlich sind, dass alle Mitarbeiter eines Unternehmes im Bereich Gefahrgut geschult sind.


Diese Änderung trat mit Einführung des ADR 2011 in Kraft, da wurde das Kapitel 1.3 wie folgt nach "Verantwortungsbereich stellt," ergänzt: "... unterwiesen sein. Arbeitnehmer müssen vor der Übernahme von Pflichten gemäß Abschnitt 1.3.2 unterwiesen sein und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen.

In der GGVSEB wurden diese Ergänzungen dann im §27 Nr. 5 Absatz 1 und Absatz 2 aufgenommen, gleichzeitig erfolgte eine Ergänzung im §37 unter Lfd.Nr. 19g und 19h und in der Anlage 7 der RSEB stand dann unter Ziffer 192 "500¤" und 193 ebenfalls "500¤".

In der Bundesrat Drucksache 821/10 vom 13.12.10 ging es um die Einführung der neuen Gefahrgutbeauftragtenverordnung (hängt als Datei bei), wo Du ab Seite 16 die Begründung dazu findest.

Die GbV wurde dann zum 01.09.2011 in Kraft gesetzt, wobei diese durch den Artikel 3 der Verordnung vom 19. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2715) nochmal geändert wurde.

Anhänge
20889-GbVEntwurf13.12.2010.pdf (0 Bytes, 162 Downloads)
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 28.01.2015 11:30.

Gruss aus Unterfranken

Gerald

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