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IMO und IATA #1987 20.08.2004 14:51
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Hallo,

habe eine Schulung als Gefahrgutbeauftragte für allgem. Teil, Straße und See gemacht. Bin ich jetzt berechtigt, die IMO-Erklärung zu unterschreiben? Eine Kollegin von mir hat ausserdem den Luft Teil absolviert. Kann ich somit nach ihrer (Über-)Prüfung auch die IATA-Erklärung unterschreiben? Wir haben nämlich das Problem der räumlichen Trennung, ich sitze im Büro in Berlin und sie in Düsseldorf, so dass ich mit meiner IATA nicht mal schnell in ihr Büro gehe, um die IATA unterschreiben zu lassen. Wie sieht es aus, wenn diese Kollegin oder ich im Urlaub sind, wer darf die Erklärungen unterschreiben?

Wir sind ein Handelshaus, geben die Transportaufträge an Speditionen oder Frachtführer weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Kathrin <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Re: IMO und IATA #1988 23.08.2004 07:05
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MFischer Offline
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Hallo,



gem IATA 1.5 muss eine Schulung durchgeführt und eine Prüfung bestanden worden sein.

In Ihrem Fall müssten sie selbst also eine solche Schulung absolvieren, um unterschriftsberechtigt zu sein. Es bietet sich außerdem an, auch einen Vertreter zu bestimmen (und zu schulen), um Abwesenheitszeiten überbrücken zu können.





Mit freundlichen Grüßen



Matthias Fischer

Re: IMO und IATA [Re: MFischer] #1989 07.09.2004 01:18
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Claudi Offline
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Schließe mich meinem Vorredner an: nur Personen, die eine entsprechende Schulung gem. Abschnitt 1.5 IATA-DGR gemacht haben (Lehrgang muss vom Luftfahrtbundesamt zugelassen sein), bei dem Dokumentation beinhaltet war, dürfen eine Shippers Declaration unterschreiben. Der Gefahrgutbeauftragte Luft nützt da nix.

Die IMO-Erklärung (Seeverkehr) darf jeder unterschreiben. Hier ist keine Schulung erforderlich (zu empfeheln allerdings schon, sonst gibt es eh nur Ärger bei der Transportabwicklung).

tschöööööö

sagt

Claudi

Re: IMO und IATA [Re: Claudi] #1990 17.09.2004 09:49
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Hallo,

eine kleine Anmerkung zu Claudias Beitrag. Wer die IMO-Erklärung unterschreibt muss nach GGVSee, §4 (12), geschult sein. Der Unterschied zur IATA liegt nur in der Prüfung durch das Luftfahrtbundesamt. Bei der Seevorschrift ist keine Prüfung nach der Schulung von beauftragten Personen vorgesehen. Die Schulung kann der Gefahrgutbeauftragte durchführen oder Schulungsanbieter mit entsprechender Eignung.

Gruß Gerd


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