Hallo Jürgen,
dass die Wechselbrücken in unserem Stückgutverkehr (keine Klasse 1 oder 7)als Container lt. Schulungsleiter zu betrachten sind
Da hat der Schulungsleiter nichts Falsches erzählt, nur der Fahrer hat nur die halbe Wahrheit wiedergegeben. Denn wie schon King_Louie_21 in seinem Beitrag schrieb, kommt es hier auf die
Bemerkung unter 5.3.1.2 an, wo steht
" ... und im kombinierten Verkehr Straße/Schiene beförderte Wechselaufbauten (Wechselbehälter)." Die Betonung liegt auf kombinierten Verkehr Straße/Schiene!!
Und da Du Beförderung nur auf der Straße durchführst, trifft es für euren Fall einfach nicht zu.